Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 64/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28875 eingetragenen Zoomyo GmbH, Maxstr. 16, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Sander, Maxstr. 16, 45127 Essen und Herrn Stephan Vocke, Kaiserei 3, 45289 Essen
Geschäftszweig: Internethandel m. Gütern jeglicher Art u. a.
ist am 15.03.2024, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 64/24
Amtsgericht Essen, 15.03.2024
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