Startseite Allgemeines Instone ein weiteres Desaster im Immobilienbereich?
Allgemeines

Instone ein weiteres Desaster im Immobilienbereich?

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Natürlich verbindet man in Leipzig das Unternehmen auch immer noch mit dem Namen Steffen Göpel und seinem alten Unternehmen „GRK Holding“.

Auch deshalb verfolgen wir natürlich das Unternehmen Instone von seiner geschäftlichen Entwicklung seit Jahren. Wir haben uns eben wegen dieser wirtschaftlichen Entwicklung, dann auch des Öfteren kritisch geäußert.

Nun beginnen auch andere Medien sich für das Unternehmen zu interessieren, aber auch kritisch zu berichten. Bahnt sich hier erneut ein neues Immobileindesaster an, nach den Skandalen rund um das Unternehmen ADLER Group und Publity?

Die Aktie des Unternehmen zumindest machte deutlich, das das aktuelle Vertrauen der Aktionäre in das Unternehmen derzeit wohl nur gering ist. Das macht sich dann natürlich auch im Aktienkurs bemerkbar.

Die seit 2018 an der Börse gelistete Aktie brach im frühen Handel am Donnerstag um bis zu 44 Prozent auf 8 Euro ein und fiel damit auf ein Rekordtief. Instone könnte damit sogar zu einem Übernahmekandidaten werden.

Mit verantwortlich macht das Unternehmen Instone Real Estate für die aktuelle Situation auch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Dieser zeige seit Beginn des zweiten Quartals erste Anzeichen möglicher negativer Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, teilte das im SDAX notierte Unternehmen am Mittwoch nach Börsenschluss in Essen mit.

Vor allem habe sich die Materialknappheit auch für Instone Real Estate Group nochmals deutlich verschärft. Zudem verfestige sich eine deutliche Erhöhung der Energie- und Materialpreise und damit der Baukosten

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Scholz zeigt Zuversicht für Einigung im Streit der Ampel-Koalition Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 Festlegung von bezeichneten...