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INTEC AG-Insolvent

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Am 01.03.2016 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der INTEC AG, Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 200983),

vertreten durch:

Markus Müller, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:

Pink Wirtschaftsprüfung GmbH, Sachsenring 6, 50677 Köln,  Sachwalter ist: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Bunsenstraße 3, 32052 Herford.

Anmeldefrist:22.03.2016.

Gläubigerversammlungen:

Am Dienstag, 19.04.2016, 11:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines  anderen Sachwalters (§ 57 InsO), die Beibehaltung des Gläubigerausschusses sowie die evtl. Abwahl und Wahl anderer oder zusätzlicher Mitglieder (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.

 

 

71 IN 123/15 NOM Amtsgericht Göttingen, 01.03.2016.

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