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Durch Hacker-Attacken wie bspw. WannaCry sind sogenannte Kryptowährungen erneut in die Schlagzeilen geraten. Nach den jüngsten Angriffen Anfang 2017 forderten Erpresser Lösegeld-Zahlungen in Bitcoins.

Virtuelle Währungen (VC) oder auch Kryptowährung 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) definiert VC als digitale Abbildung von Wert, der nicht von einer Zentralbank geschaffen wird und auch keine Verbindung zu gesetzlichen Zahlungsmitteln haben muss. Es handelt sich um digitales Zahlungs- bzw. Tauschmittel, welches in großen Computernetzwerken unter hohem Zeit- und Rechenaufwand „geschürft“ (Mining) wird.Dabei werden VC im Netzwerk identifizierbaren Stellen bzw. Adressen zugeordnet und diese sowie alle bisherigen Transaktionen in einer sog. Blockchain gespeichert und einsehbar gemacht.

Nicht einsehbar ist allerdings, wer tatsächlich Inhaber der VC ist, was deren Nutzung in kriminellen Zusammenhängen attraktiv macht. Daher sahen Kritiker schon lange eine enge Verbindung mit illegalen Machenschaften.

Strukturvertrieb / MLM Multi-Level-Marketing / Network-Marketing

Die Anwerbung neuer VC-Nutzer erfolgt in der Regel über MLM-Strukturen, innerhalb derer Nutzer angehalten werden, weitere Teilnehmer anzuwerben, was angesichts der Mining-Prozesse für Bestands-Nutzer den Vorteil hat, dass die bereits geschürften Coins an Wert gewinnen.

Bekannt geworden sind solche Strukturvertriebe bspw. im Zusammenhang mit dem Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds oder anderen Produkten des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, also dem nicht regulierten Markt.

Der Begriff des Strukturvertriebes wird häufig in Verbindung gebracht mit jenem des sog. Schneeballsystems.

Virtuelle Währungen im Visier der Behörden

Wenig überraschend ist es demnach, dass bspw. die Ungarische Zentralbank Onecoins als Schneeballsystem klassifiziert, wie „Handelsblatt“ berichtet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte im Mai 2016 vor Kaufempfehlungen für Aktien der Cashcloud AG, welche laut eigener Veröffentlichungen mit „der virtuellen Währung ‚cashcredits‘ eine Alternative zu Bitcoins“ bot.

Unternehmensgründer Sven Donhuysen (Megadon, kein Spitzname, sondern eine Aktiengesellschaft heute Leo Investment AG) meldete unlängst als Vorstand der Euro Grundinvest AG (Gründer: Malte André Hartwieg, u. a. auch dima24.de, NCI New Capital Invest, Selfmade Capital, Panthera, Krüger Sachwert, Conqueror Sales and Management, etc.) für diese Insolvenz an.

Daneben ist Herr Sven Donhuysen als Mitglied des Managementboards der Henning Gold Mines in den sog. Canada Gold Trust Skandal verwickelt.

Die US-Finanzaufsicht SEC verbot den Bitcoins-Indexfonds Winklevoss Bitcoin Trust Anfang des Jahres 2017, der Börsenbetreiber Bats hat nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme.

Am 05.04.2017 untersagte die BaFin der IMS International Marketing GmbH (Greven) Gelder von Anlegern, die in den Besitz von OneCoins kommen wollten, an Dritte weiter zu leiten, zuvor fror sie Konten der IMS in Deutschland ein.

Am 18.04.2017 untersagte die BaFin der OneCoin Ltd. die Beteiligung an dem unerlaubten Transfergeschäft der IMS International Marketing GmbH (Greven).

Mit Verfügungen vom 27.04.2017 untersagte die BaFin der OneCoin Ltd. (Dubai) und der OneLife Network Ltd. (Belize) das Anbieten eines im Internet öffentlich zugänglichen Systems zur Durchführung von OneCoins-Geschäften und wies das Unternehmen an, jedwede Werbemaßnahmen für Vertrieb und Verkauf von OneCoins zu unterlassen.

Anleger sollten die Seriosität von Angeboten sehr gründlich prüfen und sich der Volatilität – also enormer Wertschwankungen – der VC – Werte bewusst sein.

Da der Tausch von VC nur innerhalb der jeweiligen Community möglich ist, würde bspw. ein Austritt von Nutzern mit großer VC-Adresse zu erheblichen Wertverlusten, bis hin zum Zusammenbruch der Community und einem Totalverlust führen können.

Demgegenüber sollte bei Anhaltspunkten für fehlerhafte oder unterlassene Informationen oder gar betrügerische Hintergründe ein auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt mögliche Ansprüche prüfen.

Rechtsanwalt Rainer Lenzen, Saarbrücken

 

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