Möglicherweise sind nicht nur die aktuellen Anleger der adcada Unternehmen betroffen, sondern dann auch Anleger, die eigentlich denken, „aus der Nummer bin ich schön herausgekommen“. Ich habe mein Geld zurück plus Zinsen.
Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen könnte sich nun herausstellen, dass das gesamte Geldeinsammelsystem ein Schneeballsystem war. Das könnte dem Insolvenzverwalter dann möglicherweise für die Anfechtung einiger Darlehen aus dem Hause adcada nutzen. Das geht bis zu 4 Jahre zurück, gerechnet vom Tag der Insolvenzantragstellung der darlehensnehmenden Gesellschaft an.
Welche Darlehen dann möglicherweise davon betroffen sein könnten, wird man abwarten müssen. Anfechtungsgrundlage ist hier aus meiner Sicht Paragraph 134 Inso. Ob und wann es dann soweit kommen wird, wird sicherlich spannend zu sehen sein.
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