Einer unserer User hat sich bei uns in der Redaktion gemeldet, und einen interessanten Vorschlag gemacht. Ausgangspunkt ist der neue Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen zum Thema „Verbesserung des Kleinanlegerschutzes“. Er schlägt vor, dass es bei Angeboten, die sich an Kleinanleger richten, für keines der Produkte ein Rating geben darf, das verkaufsfördernd eingesetzt werden könnte. Was meinen Sie dazu? Ein guter Vorschlag?
Behörden bzw. Beamter tuen nur genau das was Ihnen vorgeschrieben wird. Nicht mehr und nicht weniger. In einigen Fällen ist das auch richtig. Deshalb müssen Institutionen wie die Bafin od. das Finanzamt mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Kommt ihnen etwas „verdächtig“ vor müssen sie das melden. Ich glaube, da liegt der Hund begraben.
Jeder Bürger hat außer seinem eigendlichen Tätigkeitsfeld auch allgemeine Pflichten
dies sollte auch für die Bafin gelten.Aber irgend wie scheint sie auf einer anderen Welt 2010 gestanden zu haben.Wie sonst konnte ein Finanzinstrument wie Fubus/Infinus bis 2013 mit seinem betrügerischem Geshäftgebahren weiter agieren.
Ein wahrlicher Alptraum für alle geschädigten Anleger.
Warum werden nur Steuerbetrüger bestraft ?
Wer sich auf Hilfe von Behörden verläßt ist i.d.R. (von allen guten Geistern) verlassen.
Auch die haben nur ihren eigenen Vorteil in den Oberamtsrats-Köpfchen.
siehe :
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kunden-rannten-in-die-Falle-article4345576.html
Beim Schwingen von Moral- bzw. sonstigen Keulen, liegen Sie hingegen sehr sehr weit vorne … !
könnten die Lösung sein. Auch die Haftung auf Seite der sogenannten Ratingagenturen bei Fahrlässigkeit wären hilfreich
Die Bafin kann nur im Rahmen der Gesetze tätig werden und da geht es nur um die formalen Mindestanforderungen.
Wer kann denn schon festlegen was sinnvoll oder nicht sinnvoll ist? Der Finanzminister, irgendwelche schlaue Journalisten, Bloger …? Was gefragt ist, mündige Anleger und ein System bei dem nicht die Innenprovision der einzige Grund für die Empfehlung ist oder die Anzeigenkäufe für gute Bewertungen oder andere nicht nachweisbare Bestechung.
Offenlegung der Provision oder eine Kappung der Provision
Klar, hinterher sind immer die anderen Schuld. Ist bei den meisten Menschen eine beliebte Ausrede, um nicht den Fehler bei sich selbst zu suchen.
Ist vor allen auch herrlich einfach.
Wenn ich solche Kommentare wie die von Ihnen, Angela Steinbrück, lese, dann kommt mir nur ein Satz in den Sinn:
„Deutschland schafft sich ab“
Sie sind also der Meinung der Anleger wäre immer selbst schuld?
Uabhängig davon, ob er von einem ganzen Konsortium aus Vermittlern, Ratingagenturen, Beratern, Wirtschaftsprüfern und schlussendlich den Initiatoren selbst, übers Ohr gehauen wurde ??
Nur gut, daß deutsche Gerichte nicht ebenso denken.
Herr, laß endlich Hirn regnen … !
Sie haben ja in irgendeinem anderen Kommentar den Vergleich zu Aktien gezogen, oder?
Wollen Sie dann auch, dass jeder Kunde eine AG verklagen kann, weil der Aktienkurs sich nicht so entwickelt hat wie gehofft? Ach dann können Sie auch dort gleich alle Analysten verklagen, die irgendeine Kauf-oder Verkaufsempfehlung ausgesprochen haben. Hinzu kommen sämtliche Artikel aus der Medienlandschaft, die auch gern mal eine Aktie empfehlen.
Kein Mensch wird gezwungen, sich an irgendwas zu beteiligen. Letztlich unterschreibt der Kunde, nicht ein ferngesteuerter Computer.
Finden Sie es normal wenn die Bafin schon 2010 von Unstimmigkeiten wußte
und nichts unternommen hat ? Sie hätte daher in das Marktgeschehen pflichtgemäß
eingreifen müssen in dem Sie diese verdächtige Tatsache bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen müssen.Auserdem hätte diese betrügerische Produkte vom Markt genommen werden müssen.
Doch die Bafin prüfte weiterhin die Prospekte ohne die betrügerische Geschäftsgebahren zu stoppen.Diese Pflichtverletzung einer Finanzaufsicht ist
wirklich durch nichts mehr zu toppen.Mit Verbraucherschutz hatt dies Verhalten
nichts mehr zu tun.
Wenn ein staatliches Finanzaufsichtorgan 2010 bei einem Finanzinstrument Unstimmigkeiten festsellt und das weitere Vorgehen bezüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur weiteren Nachforschung unterläßt,begeht eindeutig eine
Pflichtverletzung und hat mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun.
Hier hatt man einfach einem betrügerischen Geschäftsgebahren freien Lauf gelassen,ohne darauf zu achten welche Folgen kommen werden.
Eine Fahrlässigkeit einer Aufsicht die wirklich nicht mehr zu toppen ist.
Trotz ständiger Prospektprüfung hatt die Bafin weiterhin nichts unternommen
was jedenfals zum Schutze der Anleger Pflicht gewesen wäre.
Wo kommen wir hin wenn jeder nur tut was notwendig ist.
Das sollten die Verantworlichen der Bafin jedem Einzelnen hinter die Ohren schreiben.
Was die BaFin angeht haben Sie absolut Recht. Wozu haben wir so eine Behörde, wenn diese im Verdachtsfall nicht handelt.
Viele unsinnige Finanzprodukte könnten auch durch die BaFin im Vorfeld vermieden werden, wenn auf mehr geachtet würde, als darauf, ob der Prospekt den BaFin Anforderungen genügt. Wozu brauchen wir eine Finanzaufsicht, wenn die jeden Mist auf den Markt lässt?
Die Bafin hat schon 2010 Unstimmigkeiten in den Geschätsunterlagen festgestellt
ohne dass Sie pflichtgemäß ein weiteres Vorgehen betreff Anzeige bei der Staats-
anwaltschaft einleitete.Dies entspricht einer klaren Pflichtverletzung.
Mit Verbraucherschutz hatt das nichts mehr zu tun.
@Redaktion
Es muß natürlich heissen :
Hätte man den Geldbeutel nicht in der Gesäßtasche getragen …
Der Vorschlag findet meine uneingeschränkte Zustimmung! Jeder weiss doch, dass die „Ratings“ von den Anbietern bezahlt werden (müssen). Damit sind sie keinesfalls geeignet dem Kunden in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn ein Anbieter bereit ist die von den Agenturen aufgerufenen Preise zu bezahlen, dann bezahlt das doch der Kunde selbst und der Anbieter scheint entwas verschleiern zu wollen. Also: gehört verboten. Damit ist dann der ganze Wirtschaftszweig dieser „Trittbretfahrer“ aufgelöst. Und dass ist gut so!
Leider weiß das eben nicht jeder. Wenn es so wäre, gäb´s diese Rating´s nicht mehr.
Leider gilt auch hier die alte Regel „Hinterher ist man immer schlauer!“
Das Finanzministerium hätte wohl schon bei der letzten Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts besser aufpassen sollen. Es bevorteilt nach meiner Ansicht große Finanzanlagenvermittlungsunternehmen zu Lasten der einzelnen Handelsvertreter und derer Kunden. Ob das im Sinne des Verbraucherschutzes war?
Wie Dieter bin ich für mehr Transparenz und Nachvollzeihbarkeit.
Wer hindert denn den Anlager ob nun mit oder ohne Rating zu entscheiden ?
So ne Schnappsidee.
Niemand hat die Absicht einen Anleger zu hindern … !
Allerdings wird z.B. im Falle des K-mi mit Folgendem geworben :
*Zitat:*
GERICHTLICH VERORDNET: Für Finanzdienstleister, Vermittler und Anlageberater ist die Lektüre von ‚kapital-markt intern‘ nicht nur eine unverzichtbare Hilfe, sondern sogar gerichtlich vorgeschrieben.
‚kapital-markt intern‘ ist nach einer Vielzahl von Entscheidungen deutscher Gerichte eine ‚Pflichtlektüre für Finanzdienstleister‘.
*Ende Zitat*
Was soll jetzt also ein unbedarfter Anleger davon halten? Geht er nun davon aus, daß unsere deutschen Gerichte absolut ahnungslos sind und eine befangene Ratingagentur als Pflichtlektüre vorschreiben ?
Wohl eher nicht !
Somit geht der Referenten-Entwurf völlig in die richtige Richtung.
Ich wäre sogar zusätzlich dafür, daß auch bei den so gen. „Ratingagenturen“ hinsichtlich der bezahlten Honorare eine Offenlegungspflicht besteht.
Genau so wie dies inzwischen bei Banken und Vermittlern Vorschrift ist.
Bei letzterem Klientel geht man als normaldenkender Mensch schon ganz natürlich von Dienstleister-Provisionen aus, was für „gerichtlich verordnete“ Ratings eben genau nicht zutrifft.
Somit sind diese Gefälligkeits-Ratinger noch viel gefährlicher für den Anleger als die Geldhäuser und sonstiges Gedöns …
Vielen Dank für das Zitat.
Mich wundert fast überhaupt nichts mehr.
Eine gerichtliche Anordnung / Verpflichtung zum Lesen von Veröffentlichungen.
Ob ein Gericht sprich ein Richter / die Richter gutes und qualifiziertes Finanzwissen haben, vermag ich nicht zu sagen.
Aber unter dem Mäntelchen von „Verbraucherschutz“ …zum Schutz des Anlegers von….
ja von was denn ??
Bewahren vor falschen Entscheidungen ?
Das ist gut und da sollten wir gleich bei den etablierten Marktteilnehmern etc anfangen.
Der Verkauf von Staatsanleihen als absolut risikofreie Anlage.
((Anleihen aus Griechenland z.B.))
Solange es erlaubt ist, gerichtlich erlaubt ist, die KLV. als legalisierten Betrug zu bezeichnen….
und somit jeder der damit handelt bzw verkauft vermittelt etc…sich zum defacto Helfer bzw Helfershelfer macht.
Banken/Landesbanken die sich vor der Krise 2008 hochspekulativ in US Immobilien engagiert und letztlich verzockt haben und dann mit Steuergeldern aufgefangen gerettet werden mußten.
Die haben vermutlich Ihre Pflichtlektüre nicht gelesen. Frage, wo ist da der betreffende Richter der jetzt handelt ?
Tja. Da könnte ich noch so ein paar Ansatzpunkte nennen.
Niemand
muß ein Auto kaufen nur weil Auto-Bild gesagt hat das dieses Modell wunderbar aussieht und leise rollt.
Niemand muß in Urlaub fahren nur weil „Happy-Hollyday“ gesagt hat, das da alles so warm und hübsch bunt ist.
Ein Rating ist eine Empfehlung. Nicht mehr nicht weniger.
Ich sehe das Problem nicht unbedingt bei den Ratings, sondern bei den Anlegern selbst. Unseriöse Angebote haben doch nur eine Chance, weil sie irgendwer kauft oder sich daran beteiligt.
Letztlich entscheidet jeder Bürger über 18 Jahren selbst, was er mit seinem Leben oder seinem Geld macht. Und solange der Mensch aus Gier sein Hirn abschaltet, wird jede noch so unsinnige Kapitalanlage funktionieren. Ratings hin oder her.
Es ist doch absolut irreführend, gebeutelten Anlegern auch noch eine Mitschuld am betrügerischen Verhalten einer gesamten Branche, mit der Begründung „man hätte sich halt vorher nur informieren müssen“, in die Schuhe zu schieben.
Mit dieser Art der Argumentation währe jeder Kriminelle fein heraus, da ja das Opfer eine gehörige Portion Mitschuld trägt.
– Hätte den Geldbeutel nicht in der Gesäßtasche aufgepasst, wäre man nicht Opfer von Taschendieben geworden.
– Hätte man das Fenster nicht gekippt, wäre kein Einbrecher in das Haus gekommen.
– Wäre die Frau nicht nachts mit dem Hund Gassi gegangen, wäre sie nicht Opfer von Vergewaltigern geworden .
Auweia, merken Sie eigentlich noch etwas ?
Da wir alle gelernt haben, dass Rating nur von „Raten“ kommt schlage ich vor, dass Ratings grundsätzlich abgeschafft werden sollten. Egal ob Groß- oder Kleinanleger, es gehören nur die Zahlen, Daten und Fakten auf den Tisch um eine Entscheidung treffen zu können. Transparent und Nachvollziehbar!
Wer sich in der Vergangenheit bei seiner Anlageentscheidung auf Rating verlassen hat ist damit gehörig auf die Schnauze gefallen.
Es besteht nähmlich der Verdacht dass die Betrugsfirmen sich selbst die Top-Noten gegeben haben.Dazu kommt noch das Versagen der Finanzaufsicht.