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Am 1. Juni veranstaltet die BaFin einen Workshop zum Thema Schwarmfinanzierung. Hintergrund ist das Kleinanlegerschutzgesetz, das mit § 2a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Ausnahmeregelung geschaffen hat, die Schwarmfinanzierungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Prospektpflicht befreit.

BaFin-Experten werden auf diese Voraussetzungen eingehen und Hinweise aus der Verwaltungspraxis geben. Zudem erwarten die Teilnehmer Ausführungen zu Erlaubnispflichten bei Schwarmfinanzierungen sowie marktaufsichtsrechtliche Themen. Ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer München wird darüber hinaus die Grundlagen einer Vertriebserlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) erörtern. Fragen zu grenzüberschreitenden Angeboten von Schwarmfinanzierungen aus dem österreichischen Blinkwinkel beleuchtet eine Vertreterin der dortigen Finanzmarktaufsicht.

Der Workshop findet von 10 bis 16 Uhr in der Frankfurter Liegenschaft der BaFin statt. Er richtet sich an Betreiber von Schwarmfinanzierungsplattformen, Anbieter und Emittenten von Schwarmfinanzierungen sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich.

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