Startseite Allgemeines Interessantes Urteil zum Thema „Prozesskostenhilfe“
Allgemeines

Interessantes Urteil zum Thema „Prozesskostenhilfe“

Teilen

Wohnen Eigentümer alleine in ihrer mehr als 80 Quadratmeter großen Wohnung, können sie bei einem Rechtsstreit nicht auf staatliche Prozesskostenhilfe hoffen. Das Grundvermögen muss dann „uneingeschränkt zur Bestreitung der Prozesskosten“ eingesetzt werden, entschied das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 1. Oktober 2014 (Az.: 5 Ta 192/14). Die Mainzer Richter schlossen sich damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Kassel an.

http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/keine-prozesskostenhilfe-bei-zu-grosser-eigentumswohnung-499422

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...