1. Verfahrensart |
Das vorliegende Verfahren wird als nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren geführt.
Nach Eingang der Interessenbekundung erhalten die Interessenten den Verfahrensbrief mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots (BaFO) und weitere Ausschreibungsunterlagen, inklusive der Mindestanforderungen an die Interessenten. Insbesondere werden den Interessenten Musterverträge zur Verfügung gestellt, den die Interessenten mit eignen Angaben befüllen können. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der fristgerecht und vollständig eingegangenen Angebote. Das Verfahren erfolgt insofern einstufig, ein indikatives Angebot oder Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen.
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Die ausgeschriebenen Verpachtungsoptionen weisen kein Beschaffungselement auf. Vielmehr bietet die Stadt Wanzleben-Börde (im Folgenden: “Stadt“) selber ihre Flächen zur Verpachtung/Nutzung an und wird nicht als Nachfragerin tätig. Das Verfahren dient der Ermittlung des nach ihren Vorstellungen bestmöglichen Vertragspartners.
Daher unterliegt dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere nicht denen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung. Das Verfahren erfolgt auch nicht in Anlehnung an das Vergaberecht. |
2. Kontaktdaten der Stadt |
Stadt Wanzleben – Börde
Markt 1-2
39164 Wanzleben – Börde
Ansprechpartnerin: Frau Juliane Schildt |
3. Informationen zur Stadt |
Die Stadt liegt im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt und gehört zur Magdeburger Börde und verfügt über diverse, zum Teil (landwirtschaftliche) verpachtete Freiflächen, die sich sowohl zur Nutzung von Wind- als auch Solarenergie eignen. Einige Flächen stehen dabei unter Altlastenverdacht. Eine Fläche befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Die von der Ausschreibung umfassten Flächen werden unter 4. aufgeführt. |
4. Flächenaufstellung |
Die Ausschreibung erfolgt in acht Losen je verfügbarer Fläche. Sechs Lose bzw. Flächen sind zur Inanspruchnahme zwecke Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanalgen geeignet. Die weiteren zwei Lose bzw. Flächen sind zur Inanspruchnahme zwecks Errichtung und Betrieb von Windenergieanlegen vorgesehen. Die genaue Aufstellung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Die Interessenbekundung kann sich sowohl auf die Gesamtheit der Lose als auch auf ein einzelnes oder mehrere Lose beziehen. Die Interessenbekundung kann demensprechend eingeschränkt werden (zB. Interessenbekundung hinsichtlich Los 4 und 8).
Entsprechendes gilt dies für die spätere Angebotsabgabe, soweit eine Interessenbekundung vorliegt. Unternehmen, die ihr Interesse nur an einzelnen Losen bekunden, haben dadurch keinen Nachteil bei der Bewertung ihrer Angebote. |
5. Auswahlkriterien |
Die Verpächterin wird mit dem Verfahrensbrief, je nach Bewerbung auf das Los, einen Mustervertrag Wind und/oder einen Mustervertrag Solar übermitteln, der weitestgehend die vertraglichen Bedingungen vorgibt. Die Bieter sind dann eingeladen Anpassungen an den vorgesehen Stellen vorzunehmen (in den Musterverträgen gelb markiert).
Hinsichtlich der Bewertung der Angebote kommt die relative Bewertungsmethode zur Anwendung, bei der ein Vergleich der Angebote untereinander anhand einer Bewertungsmatrix im Verhältnis von 70 % (Höhe der Entgelte) zu 30% (qualitative Kriterien; Kündigungsrechte etc.), erfolgt. Die Bewertungsmatrix wird mit dem Verfahrensbrief mitgeteilt.
Die Verpächterin wird zudem mit dem Verfahrensbrief Mindestanforderungen mitteilen, die in jedem Fall von den Interessenten erfüllt werden müssen. Sollte nur eine Mindestanforderung unterschritten werden, erfolgt der Ausschluss von der Wertung. Änderungen an nicht vorgesehen Stellen – die keine Leerstellen bzw. nicht markiert sind- werden ebenso zum Ausschluss von der Wertung führen. Etwaige weitergehende Anpassungswünsche können erst nach Zuschlag mit Zustimmung der Verpächterin im Wege der Vertragsanpassung vorgenommen werden.
Die Interessenten bzw. Bieter sind jedoch eingeladen, über die Mindestanforderungen hinaus der Verpächterin bessere Konditionen anzubieten. |
6. Kosten |
Für die Beteiligung an diesem Interessenbekundungsverfahren werden den Teilnehmern keine Vergütung und kein Ersatz von Auslagen gewährt. |
7. Teilnahmebedingungen |
Es werden keine Teilnahmeunterlagen für die Interessenbekundung zur Verfügung gestellt. Die Interessenbekundung ist inhaltlich an keine Form gebunden. Die Interessenbekundung ist formlos per E-Mail einzureichen bei der unter Nummer 10 genannten Stelle. Mit dem Verfahrensbrief erhalten die Interessenten dann weitere Teilnahmebedingungen. Durch Abgabe der Interessenbekundung erkennt der Interessent die hier genannten Bedingungen an.
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8. Eignungsnachweise |
Die Interessenbekundung muss die folgenden Eignungsnachweise enthalten:
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Der Interessent muss ein Unternehmen iSv. § 14 BGB sein. Bei Kapital- und Personengesellschaften ist kein Nachweis erforderlich.
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Drei aktuelle Referenzen in vergleichbaren Projekten aus den vergangenen fünf Jahren (Projektierung von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen). Für die Referenz genügt eine Kurzbeschreibung des Projekts mit Ansprechpartner. Es muss sich um abgeschlossene Projekte handeln (Anlagen müssen in Betrieb genommen sein).
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Bonitätsnachweis (z.B. durch eine Bankenerklärung).
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Es genügt ein Eignungsnachweis je Interessenbekundung, auch bei der Bewerbung auf mehrere Lose. Die Verpächterin behält sich die Nachforderung von Eignungsnachweisen vor, wenn die Interessen im Rahmen der Interessenbekundung ihre Eignung noch nicht zweifelsfrei belegt haben. Die Verpächterin ist dazu jedoch nicht verpflichtet und kann die Bieter bei fehlenden Einungsnachweisen vom weiteren Verfahren ausschließen. |
9. Verfahrensfragen |
Es wird darum gebeten, von Fragen zum Verfahren zunächst abzusehen. Die Verpächterin wird den Interessenten im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe auch Gelegenheit geben, Fragen zu stellen. |
10. Einreichung Interessenbekundung |
Die Interessenbekundung ist ausschließlich per E-Mail einzureichen bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft:
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Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kneuper
(friedrich.kneuper@pwc.com,) oder
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Herrn Rechtsanwalt Thorben Kloppenburg
(thorben.kloppenburg@pwc.com)
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Interessenbekundungen, die nicht auf diesen Weg eingereicht werden, können keine Berücksichtigung finden. |
11. Teilnahmefrist |
Die Einreichung der Interessenbekundung ist möglich bis zum Montag, 3. Juli 2023, 12.00 Uhr (Eingang). |
12. Datenschutzhinweis |
Die Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. |
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