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Interessengemeinschaft Lombard – was ist mit den Geldern der Mitglieder passiert?

qimono (CC0), Pixabay
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Eine Frage, die uns interessanterweise einige Mitglieder der Interessengemeinschaft gestellt haben in den letzten Wochen. Ins Leben gerufen wurde die Interessengemeinschaft damals von den Herren

  • Herr Peter Stütz, Lorch
  • Herr Klaus-Peter Kraft, Isernhagen
  • Herr Christian Gradt, Bad Liebenzell
  • Herr Ernst Wieser, Ludwigshafen

Unseres Wissens nach alles ehemalige Vertriebler der Lombard Fonds Beteiligungen. Für uns war diese Interessengemeinschaft immer eine „Selbstschutzeinrichtung“ für die Vertriebler, um sich selber vor Regressklagen zu schützen. Getreu dem Motto „wem ich helfe, der verklagt mich nicht“.

Geklappt hat das dann aber wohl in dem einen oder anderen Fall nicht. Dass man dann von den betroffenen Anlegern noch Geld für eine Interessengemeinschaft auch noch Mitgliedsbeiträge haben wollte, das war für uns eine echte Frechheit.

Geht man auf die noch existierende Seite der IG Lombard, dann heißt es dort im Mitgliedsantrag:

Ziel der Interessensgemeinschaft ist die Bündelung und Durchsetzung der Interessen der Anleger im Rahmen der Insolvenzverfahrens der Fonds Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3, um eine  möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.

Die Interessensgemeinschaft arbeitet dabei gemeinnützig, kostendeckend und ohne jegliche gewerbliche Gewinnabsichten. Hierzu gehört  unter anderem auch die Betreuung, Begleitung und tatkräftige Unterstützung beim Vorgehen  gegen die eigentlich Verantwortlichen und Haftungsgegner.

Ferner die regelmäßige Information der Mitglieder der Interessensgemeinschaft durch Rundschreiben/Rundmails, Telefonbetreuung  und eventuelle Informationsveranstaltungen. Somit ist die Tätigkeit der “IG Lombard“  ausschließlich darauf ausgerichtet ein bestmöglichstes Ergebnis zu erzielen und das bei einem  sehr niedrigen Jahresbeitrag!

Im Übrigen wird die Interessensgemeinschaft (IG) keine Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen tätigen. Die Mitgliedschaft in der Interessensgemeinschaft (IG) ist jeweils zum Ende eine Jahres  mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Der Jahresbeitrag ist somit auch im Jahr der Kündigung  letztmalig fällig und die Betreuung endet mit der Mitgliedschaft zum 30.12. eines Jahres.

Zitat Ende

https://ig-lombard.de/wp-content/uploads/Beitrittserklaerung.pdf

Nun, was hat die IG Lombard erreicht, wenn man zurückschaut? Vermutlich nichts ausser einem temporären Schutz für die Vermittler. Tatsache ist doch, dass viele Anleger Gelder an den Insolvenz-Verwalter bezahlen müssen, dafür teure Gerichtsverfahren geführt werden müssen, die nahezu immer mit einem Vergleich oder einer Verurteilung enden. Hießt aber eben, die Anleger werfen gutes Geld dann noch einmal schlechtem Geld hinterher.

Um wieder auf die an uns gestellt Frage zurückzukommen. Lassen Sie sich vom IG Lombard „Vorstand“ genau darlegen, was mit den einbezahlten Geldern passiert ist. Wofür hat man das Geld verwendet? Schauen Sie sich das genau an. Wenn sie dann der Meinung sind, „da ist was nicht in Ordnung“, dann sprechen Sie mit ihrem Rechtsanwalt, der wird dann wissen, was zu tun ist.

 

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