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Interessengemeinschaft UDI: Muss man Vilshofen zukünftig so schreiben?

blickpixel (CC0), Pixabay
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Filzhofen?

Eine Frage, die die Leser dieses Artikels am Ende sicherlich verstehen. Aus dem schönen bayrischen Heimatort Vilshofen kommt Frau Kröninger, eine der Vorsitzenden der IG UDI, ach ja Anja Kröninger heißt die aktive Dame dann genau.

In dieser Woche haben wir brisante Informationen in Sachen UDI in die Redaktion bekommen und korrekt wie wir sind, haben wir der betroffenen Person, Anja Kröninger, dann natürlich ausreichend Gelegenheit gegeben, eine von uns übermittelte Presseanfrage zu beantworten.

Nun, Frau Anja Kröninger von IG UDI hat die Gelegenheit nicht genutzt, warum auch immer. Jetzt müssen wir auf Grund der uns vorliegenden Informationen berichten.

Grundsätzliches zur IG UDI:

Frau Kröninger hatte uns vor Monaten angeschrieben und uns gebeten, die Interessengemeinschaft zu unterstützen. Das haben wir abgelehnt, denn für uns ist Frau Kröninger eine mutmaßliche Mandatswerberin für die Rechtsanwaltskanzlei Schirp aus Berlin. Wie wir darauf kommen?

Nun, ganz einfach. Geht man auf die Internetdomain der IG UDI, dort dann ins Impressum, dann findet man auch den Sitz der IG und wie sie dem beigefügten Screenshot entnehmen können, ist dieser in der Kanzlei von Rechtsanwalt Schirp aus Berlin. Das sich eine IG so „abhängig“ macht von einer Rechtsanwaltskanzlei, finden wir zumindest grenzwertig.

Klar, auch wir bedienen uns des juristischen Rates von Rechtsanwälten bei unseren IG’s, aber unsere IG’s haben ihren Sitz dann nicht in einer Rechtsanwaltskanzlei, die selber um Mandate wirbt. Das gehört sich nicht.

FireShot Capture 149 – Impressum – Interessensgemeinschaft geschädigter UDI-Anleger – www.ig-udi.de

Damit war aber für uns der Vorgang zunächst einmal erledigt, denn es gab damals wichtigere Dinge.

Irgendwann begann der Vorgang UDI im doppelten Sinne zu eskalieren, denn es geht hier möglicherweise um Futterneid unter Rechtsanwälten, nicht um die Rechte der Anleger. Die sind nur die, die Rechnungen bezahlen sollen. Der Insolvenzverwalter der UDI hatte die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Mattil auf zweifelhafte Art und Weise bei den Anlegern ins Spiel gebracht, was auch wir natürlich kritisiert hatten.

Nun war die IG UDI, die die ihren Sitz in der Kanzlei SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB hat, mit dieser Handhabung des Insolvenzverwalters nicht einverstanden, hat dann gegen den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht Beschwerde eingelegt, der aber unserer Kenntnis nach, von Seiten des Leipziger Insolvenzgerichtes nicht abgeholfen wurde.

Dann hat die IG UDI den nächsten Schritt in Angriff genommen und, vor dem Landgericht Leipzig geklagt, und dort einen Beschluss erwirkt, der das Insolvenzgericht anweist, den Insolvenzverwalter abzuberufen.

Einen Beschluss den man durchaus nachvollziehen kann, aber was man dann nicht nachvollziehen kann ist „das wilde um sich schlagen der IG UDI“ nachdem das Insolvenzgericht Leipzig dem Beschluss des Landgerichtes Leipzig nicht nachgekommen war. das aber aus einem völlig plausiblen Rechtsgrund, denn betroffene Insolvenzverwalter hatte Revision beim Bundes Gerichts Hof eingelegt. Die Entscheidung wollte das Insolvenzgericht Leipzig dann wohl abwarten. Völlig in Ordnung aus meiner Sicht.

Nur was nun möglicherweise geschah ist dann wirklich an Skandal nicht mehr zu überbieten. Nachdem man nun möglicherweise seine „Felle schwimmen“ sah für die Kanzlei SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB Mandate einzusammeln, und nachdem auch bei neuen Insolvenzverfahren der gleiche Insolvenzverwalter zu berufen, wurde zum „Gegenangriff geblasen“. Das in einer Art und Weise die aus meiner Sicht einmal strafrechtlich überprüft werden muss. Entsprechende Schritte wurden unserer Kenntnis nach bereits eingeleitet. Nun worum geht es?

Ein der Redaktion bekannter „Informant“ hat uns Unterlagen übermittelt, die genau diesen Rechtsverstoß aufzeigen könnten.

Zitat:

Liebe Anleger der UDI FZ 11,
wie ihr vermutlich schon mitbekommen hat, sammelt UDI Stimmen im Vorfeld der Glaubigerversammlung ein. Schon letztes Jahr lief dieses abgekartete Spiel fur den FZ 2 bis 9 schon einmal und somit wurde der fur uns sehr wichtige Glaubigerausschuss mit UDI-freundlichen Anwalten besetzt. Unsere Anwaltin Schmidt-Morsbach hatte keine Chance dort hinein gewahlt zu werden. Die Gegenseite hatte im Vorfeld bereits die Mehrheit der Stimmen eingesammelt.

Leider lauft das gleiche Spieljetzt wieder fur die te-Anlagen und weitere. Um das zu verhindem bzw. damit wir eine Chance haben, auch unsere Anwaltin in den Ausschuss zu bekommen, miissten wir ebenfalls betroffene Anleger anschreiben und um deren Stimmrecht bitten. – Das Problem ist aber, dass wir nicht einfach an die Adresslisten herankommen.

Deshalb unsere Frage: wohnt von euch jemand in der Nahe von Leipzig oder wilrde diese Reise auf sich nehmen? Es miisstejemand zum Insolvenzgericht dort gehen und Einsicht in die Insolvenzakte (UDI FZ 11) verlangen. Als betroffener Anleger hat man das Recht dazu sich zu informieren. Bei dieser Gelegenheit konnte man die Adressliste aller betroffenen Anleger abfotografieren. Inhalt aus der Mail gekürzt

Zitat Ende

Nun muss man sich das einmal überlegen, dort ruft die Chefin einer IG, die in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin sitzt, ganz klar zu einer juristisch nicht einwandfreien Handlung auf.

Mit Verlaub, jetzt verstehen Sie als Leser dieses Artikels, unsere Überschrift besser. Hier geht es eben nicht um die Interessen der Anleger, sondern ganz klar um Mandate für eine Anwaltskanzlei aus Berlin.

Als wenn das aber noch nicht genug wäre, gibt es ein weiteres „Stück Papier“, was man uns in die Redaktion zugespielt hat.

Zitat:

Entscheidend für uns bleibt die Besetzung des Gläubigerausschusses. Damit wir (hoffentlich)
jemanden (aus der Kanzlei Schirp) aus unseren Reihen positionieren können, brauchen wir unbedingt möglichst viele Stimmrechte. Wallner und UDI haben ja
bereits im Vorfeld z.B. bei UDI FZ11 u.a. kräftig Werbung für Mattil und Co. gemacht – damit ist der Verlauf des Insolvenzverfahrens praktisch udi-freundlich gesetzt.

Das wollen wir diesmal verhindern indem wir Gläubiger ebenfalls via Post anschreiben und für das Stimmrecht für Schmidt-Morsbach (und eine Mitgliedschaft bei unserer IG) werben.
……………………….

Ulli und ich gehen deshalb mal von eurer breiten Zustimmung aus (gegenteilige Meinungen könnt ihr uns aber auch via Email zukommen lassen). Dankenswerterweise haben sich noch zwei Freiwillige gefunden, die Ulli und mir helfen jetzt 2000 Adressen abzutippen – das ist sehr zeitaufwändig.

Zitat Ende

Nun, meine Damen und Herren von der IG UDI, das wir hier über mögliche Datenschutzverstöße in erheblichem Umfang reden, das sollte Ihnen doch klar sein. Zumindest hoffe ich, dass Sie sich im Vorhinein darüber informiert haben, was Ihr Handeln bedeutet.

Gehen wir die Sache einmal hypothetisch an:

Also, genau wie wir haben vielleicht das Insolvenzgericht in Leipzig und auch der Datenschutzbeauftragte diese Information bekommen. Was wird er dann möglicherweise tun? Nun, dazu haben wir mit einem Rechtsanwalt aus dem Bereich Datenschutz gesprochen:

Zitat:

Das Insolvenzgericht wird diesen Vorgang dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben, diese bitten dann über die Kriminalpolizei Ermittlungen aufzunehmen. Diese wird dann in einem 2 Schritt alle Anleger Anschreiben und um Mitteilung bitten, ob es ein Schreiben dieser IG gibt, und ob man sich erklären kann, wie die IG zu den Daten gekommen ist. Ist das Plausibel und Gesetzeskonform, dann wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, kann es natürlich auch möglicherweise zu der Einleitung eines Strafverfahrens kommen. Der Datenschutzbeauftragte, wenn er informiert wird, wird dann ein eigenes Verfahren einleiten. Die daraus dann möglicherweise resultierenden Folgen muss man dann abwarten.

Nun muss man aber auch einmal sehen welche Aufgabe der Gläubigerausschuss in einem Insolvenzverfahren hat. Das ist kein Ersatzinsolvenzverwalter, sondern nur Berater des Insolvenzverwalters.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gläubigerausschusses gehören:

  • die Mitwirkung an der Auswahl des Insolvenzverwalters oder Sachwalters (vgl. § 56a InsO),
  • die Mitwirkung an der Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung (vgl. § 270b Abs. 3 InsO),
  • die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters,
  • die Prüfung des Geldverkehrs im Rahmen des Insolvenzverfahrens (in der Regel durch einen vom Gläubigerausschuss bestellten Kassenprüfer) und
  • die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen, z. B. zu Verkäufen von Immobilien oder des Unternehmens oder zur Anhängigmachung von Rechtsstreiten mit erheblichen Streitwerten (vgl. § 160 InsO).

Der Gläubigerausschuss hat im Rahmen dieser Aufgaben stets das Interesse aller Gläubiger an einem bestmöglichen Ergebnis des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen. Einzelne Mitglieder des Gläubigerausschusses dürfen hierbei nicht ihre eigenen (Sonder-)Interessen über das Interesse der Gläubigergemeinschaft stellen. So muss zum Beispiel ein Arbeitnehmervertreter im Gläubigerausschuss seine Entscheidung auch dann am Interesse der Gläubigergemeinschaft ausrichten, wenn die Entscheidung zu Nachteilen für Arbeitnehmer führt.

Quelle Wikipedia

Was aber bei solch großen Verfahren wie UDI natürlich das Verlockende ist, sind Mandate für Rechtsanwälte, denn die können damit richtig Kohle machen, denn eins wissen wir seit 20 Jahren, der Rechtsanwalt gewinnt immer, denn einer bezahlt seine Rechnung, egal ob er gewinnt oder verliert.

Möglich, dass dann IG’s die Mandate einsammeln auch an solchen Gebühren beteiligt werden. Das Vorteilhafte für den Rechtsanwalt ist, dass er so nicht ins Feuer gerät, wenn solche Diskussionen aufkommen wie im Vorgang hier.

 

 

 

1 Komment

  • Nicht schon wieder: Ist das nicht die gleiche Anwältin wie schonmal 2018 wg. Infinus?

    https://www.juris.de/bsab/document/jzs-AnwBl2018120041-000_680

    Gericht: AnwG Berlin
    Entscheidungsdatum: 05.03.2018
    Aktenzeichen: 1 AnwG 34/16
    Dokumenttyp: Beschluss
    Quelle: Anwaltsblatt
    Deutscher Anwaltverein
    Fundstelle: AnwBl 2018, 680 Abkürzung Fundstelle
    Normen: § 43 BRAO, § 74a BRAO, § 4 BDSG 1990, § 28 BDSG 1990
    Dokumentreiter
    Kurztext
    Titelzeile
    Anwaltskammer kann wegen Verstoß gegen Datenschutz Rüge erteilen
    Leitsatz
    1. Ein Anwalt verstößt gegen das Berufsrecht, wenn er personenbezogene Daten, die er im Rahmen einer Einsicht in die Insolvenzakte ermittelt hat, verwendet, um potentielle Gläubiger zum Zwecke der Mandatswerbung anzuschreiben.

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