Dass auch wir mit der Kanzlei Mattil seit Jahren nicht einverstanden sind in vielen Dingen, das kann man diversen Berichten auf unserer Seite entnehmen und wir finden die Aktion von Peter Mattil zu Beginn der UDI Problematik dann auch nicht zielführend für die Anleger.
Trotzdem kann man hier nicht nach der guten alten Bibelweisheit „Auge um Auge“ handeln und sich dann noch mit Gesetzesverstößen versuchen, Daten zu besorgen. Ganz klar, das macht man nicht.
Natürlich haben wir Frau Kröninger eine Presseanfrage übermittelt, bevor wir in die Berichterstattung eingetreten sind, aber Frau Kröninger hat dann eben nicht reagiert, warum auch immer. Das kann dann nicht unser Problem sein, denn wer nicht mit uns redet, der muss dann bitte eben auch hinnehmen, dass wir auf Grund unserer Informationslage berichten.
Genau das haben wir in Sachen Interessengemeinschaft UDI getan. Man muss aber auch doch einmal ehrlich sein, wer sich als Interessengemeinschaft vor den Karren eines Rechtsanwaltes spannen lässt, der kann doch nicht die Interessen der Anleger vertreten. Alleine auf die Idee zu kommen, den Sitz der IG in eine Berliner Anwaltskanzlei zu legen, damit verlässt man doch den Boden der Unabhängigkeit.
Natürlich haben auch wir in den IG’s juristischen Rat nötig, denn da wir keine Rechtsanwälte sind, dürfen wir ja auch keine juristische Beratung vornehmen. Wir arbeiten hier mit Jens Reime, Kerstin Bontschev und weiteren kompetenten Anwälten zusammen. Der Sitz der IG ist aber immer bei uns in Leipzig in der Redaktion und wir nehmen auch keine Mitgliedsbeiträge von den Mitgliedern.
Vor einigen Wochen hatten wir einen Beitrag zu Rechtsanwältin Schmidt-Morsbach in Vorbereitung, auch hier haben wir eine Presseanfrage hingesendet und Frau Schmidt-Morsbach hat sich bei uns gemeldet. Dann haben wir dazu diskutiert und unsere Fragen geklärt, dann mussten wir auch keinen Bericht mehr schreiben. Nur, wenn man uns nicht antwortet, dann muss man eben unsere Berichte auch „ertragen“.
Was uns aber bei der IG UDI auch ärgert ist, dass man mit dem Kopf durch die Wand will. Auch ich habe so manches Verfahren in der ersten Instanz verloren, dann aber vor dem OLG gewonnen.
Warum also bitte soll der Insolvenzverwalter sich mit einem Beschluss zufriedengeben, der seiner Meinung nach falsch ist? Nur weil die IG UDI das so will? Unser Rechtssystem sieht eine Revision vor, also warum wartet man hier nicht ab, bis der BGH entschieden hat?
Das Risiko für den Insolvenzverwalter jetzt weiter zu arbeiten, ist in Kenntnis des Beschlusses des Landgerichtes Leipzig doch ein wirtschaftliches Risiko für ihn. Dass das Insolvenzgericht hier die Entscheidung des BGH abwarten will, auch das ist für mich in diesem Vorgang absolut nachvollziehbar.
Nun wird sich Frau Kröninger möglicherweise einer Anhörung durch den Datenschutzbeauftragten stellen müssen, ja möglicherweise sogar eine Strafe bekommen. Da muss man sich schon die Frage stellen, „warum musste eine solche Aktion wirklich sein?“
Ich persönlich glaube nicht, dass der Insolvenzverwalter sich hier etwas zu schulden hat kommen lassen noch wird, dafür ist ihm sein Job dann doch zu wichtig. Ich kenne Herrn Wallner nicht, habe nie mit ihm gesprochen oder Kontakt gehabt, aber was man so aus der Branche hört, ist seine Reputation sehr gut, also machen lassen.
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