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Interessengemeinschaften zur Vertretung von geschädigten Anlegern und Vermittlern

AJEL / Pixabay
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Natürlich bilden sich solche Interessengemeinschaften immer dann, wenn es einen möglichen Großschadensfall gibt, wie derzeit im Vorgang PIM Gold vermutet.

Natürlich machen solche Interessensgemeinschaften dann Sinn, wenn die von einer Seite kommen, die eben nicht nur ein Geschäftsmodell in solch einer Interessengemeinschaft sieht, sondern sich hier unabhängig, Fachwissen vorausgesetzt, um die geschädigten Anleger und Vermittler kümmert.

Ja, nicht nur Anleger sind geschädigt, sondern natürlich auch die Vermittler, denn diese müssen den „Mist“ nun möglicherweise ausbaden. Jenen Mist, den sie als Vermittler nicht zu vertreten haben.

Wir in der Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig sind überzeugt davon, dass kein Vermittler um mögliche strafrechtlich relevante Handlungen der PIM GOLD GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH gewusst hat, geschweige das überhaupt vermutet hat.

Trotzdem stehen die Vermittler nun am Pranger in der Öffentlichkeit, denn man braucht ja einen Schuldigen, einen, mit dem man sich auseinandersetzen und den man möglicherweise verklagen kann, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Zwar ist derzeit noch nicht einmal klar, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, aber die Messer werden natürlich schon jetzt gewetzt.

Der Vermittler, das kommt dann auch noch hinzu, ist der natürliche Prozessgegner des Rechtsanwaltes, der Anleger vertritt, denn ein anderes Opfer, was er verklagen kann, hat der dann oftmals nicht.

Natürlich verkauft man dem Anleger einmal gerne, dass man überzeugt davon sei, dass der Vermittler haften müsse. Damit hat man zumindest einmal ein Mandat, und nur darum geht es letztlich vielen Rechtsanwälten vorrangig. Sie lassen sich ihre angebliche Hilfe für die Anleger dann auch gut bezahlen.

Ob es aber wirklich gelingt, einen Vermittler in die Haftung zu bekommen, lassen wir dann einmal dahingestellt. Das entscheidet in Deutschland immer noch ein Gericht.

Man muss sich aber auch einmal die Frage stellen, unterstellt ein Vermittler würde verurteilt, wie viele solcher Urteile ein Vermittler wirtschaftlich tragen kann, bevor er in Privatinsolvenz geht?

2 Kommentare

  • Ich hoffe, dass diese Angelegenheit in Zukunft dazu führt, dass hier mehr Schutz für alle entsteht! Im Versicherungsbereich ist es geklärt, das Vermittler eine Schadenshaftpflichtversicherung besitzen müssen! Bei Goldverkauf ist keiner geschützt! Wenn Kunden Vermittler hier anzeigen, verklagen und am Ende für den Vermittler Insolvenz droht, hat keiner was davon! Ausser die Anwälte aber der Kunde geht trotzdem leer aus!
    Als Vermittler kann man gar nichts dafür, wenn ein Dritter nicht korrekt arbeitet und betrügt! Was ich nach wie vor bei PIM ausschliesse! Man kann sich vor Ort ein Bild machen aber in der letzten Instanz doch gar nicht täglich prüfen, ob alle Goldbestände korrekt sind! Ich bin überzeugt, alle PIM-Vermittler haben stets sauber gearbeitet und es stimmt einfach nicht, dass die Goldpreise überteuert waren! Auch hatte das System nichts mit einem Schneeballsystem zu tun! Dann wären Vorwerk, Tupperware und die ganzen anderen Vertriebe ebenfalls Schneeballsysteme!

    • Warum Vermittler, die überteuerte Produkte verkaufen, immer mit Vergleichen von anderen Verbrauchsprodukten kommen bleibt mir ein Rätsel. Das kommt wohl daher weil man weiß das diese Provisonen einfach zu hoch sind und man eine Rechtfertigung sucht.
      Natürlich können Vermittler nichts dafür wenn Anbieter mit krimineller Energie unterwegs sind, aber sie sollten die überhöhten Provisionen einfach mal kritischer hinterfragen. Es handelt sich schließlich um keine Verbrauchsgegenstände sondern häufig um die Altersvorsorge von Kunden.
      Ich jedenfalls kenne keinen Kunden der sich Staubsauger zur Vorsorge zulegt oder sie nach ein paar Jahren mit Gewinn verkaufen möchte.

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