Interessenkonflikte bei EXPORO

Published On: Dienstag, 06.12.2022By

In Ausübung der Vermittlungsleistung der Exporo AG über die von ihr zur Verfügung gestellte Plattform www.exporo.de können sich Interessenkonflikte zwischen der Exporo AG bzw. Organen und Mitarbeitern der Exporo AG (im Folgenden gemeinsam „Mitarbeiter“) und den Anlegern sowie zwischen den Anlegern ergeben.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben, wenn die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter selbst direkt oder indirekt in eine auf der Plattform www.exporo.de angebotene Vermögensanlage oder deren Anbieter und/ oder Emittent investiert. In den vorgenannten Fällen könnte Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter daran interessiert sein, dass möglichst schnell möglichst viele Besucher der Plattform diese Vermögensanlage zeichnen und möglichst viel Kapital gewähren.

Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter könnten vor diesem Hintergrund die von der Exporo AG bzw. ihren Mitarbeitern durchzuführende Angemessenheitsprüfung an eigenen Interessen, insbesondere auch am Provisionsinteresse der Exporo AG, ausgerichtet durchführen und die Vermögensanlage für Anleger als angemessen freigeben, obwohl diese im konkreten Fall nicht für den Anleger angemessen wäre.

Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter könnten die Plausibilitätsprüfung der auf der Plattform zu dieser Vermögensanlage eingestellten Informationen an den eigenen Interessen ausgerichtet vornehmen und die Einstellung von Informationen erlauben, die nach eigener Prüfung nicht plausibel sind.

Dies könnte auch dann der Fall sein, wenn die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter Informationen zur Vermögensanlage und/oder deren Anbieter/Emittent erlangt, die nicht weiter gegeben werden, um die Kapitaleinwerbung und Projektdurchführung nicht zu gefährden. Interessenkonflikte zwischen den Anlegern können u.a. bei großer Nachfrage nach einer Vermögensanlage, die über das jeweilige Funding-Limit hinausgeht, entstehen.

Bei persönlicher Kenntnis von Anlegern könnte die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter Vorzüge einräumen. Für den Fall, dass die Vermögensanlage als sonstige Anlagen in Form von anteiligen Nachrangdarlehensforderungen angeboten werden, tritt zwischen den Anleger und die darlehensgebende Bank die Anbieterin der Vermögensanlage, in der Regel eine Tochtergesellschaft der Exporo AG.

Diese Exporo Tochtergesellschaft ist im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der für die Vermögensanlage bestellten Sicherheiten von den Anlegern zur Anweisung an den Sicherheitentreuhänder bevollmächtigt. In diesem Fall können Interessenkonflikte zwischen der Exporo Tochergesellschaft und den Anlegern und unter den Anlegern dahingehend auftreten, dass nur einzelne Anleger bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitenverwaltung und -verwertung wünschen.

Die Exporo AG hat insbesondere, aber nicht abschließen die im folgenden genannten organisatorische Vorkehrungen getroffen, die dazu dienen sollen, Interessenkonflikte so weit wie möglich zu vermeiden. Soweit die Exporo AG Zuwendungen im Zusammenhang mit den angebotenen Vermögensanlagen erhält, werden diese in dem für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Vermögensanlagen-Informationsblatt offengelegt.

Die Exporo AG kontrolliert fortlaufend die rechts- und vertragskonforme Verhaltensweise ihrer Mitarbeiter, die im Hinblick auf die an sie gestellten rechtlichen Anforderungen und Vermeidung von Interessenkonflikten regelmäßig geschult werden. Die Einhaltung der an die Exporo AG als Vermittler gestellten gesetzlichen Anforderungen wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Es besteht das Verbot, eine Beratung oder Empfehlung zu den angebotenen Vermögensanlagen zu geben. Annahmen von Anlegern werden chronologisch nach ihrem Zugang entgegengenommen. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt im Rahmen des Zeichnungsprozesses digital, so dass eine Einflussnahme von Mitarbeitern der Exporo AG grundsätzlich ausgeschlossen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Verwertung von Sicherheiten soll es vertragliche Regelungen geben, wie beispielsweise, dass die Anleger mehrheitlich Beschlüsse zur Erteilung von Anweisungen an die jeweilige Exporo Tochtergesellschaft und den Sicherheitentreuhänder fassen können.

Quelle:EXPORO

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