INTERHOMES AktiengesellschaftBremenBekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 AktGGegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der INTERHOMES AG am 15. Juni 2021 gefassten Beschluss, wonach Herr Kay Middendorf mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats der INTERHOMES AG abberufen wurde, wurde Klage beim Landgericht Bremen – Kammer für Handelssachen – erhoben, mit dem Ziel, festzustellen, dass der gefasste Beschluss nichtig ist, hilfsweise für unwirksam erklärt wird. INTERHOMES AG
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