Startseite Allgemeines Internet-Tratschtante Pamela Reif verliert Prozess
Allgemeines

Internet-Tratschtante Pamela Reif verliert Prozess

Alexas_Fotos / Pixabay
Teilen

Instagram-Star Pamela Reif hat heute einen Prozess um Schleichwerbung verloren. Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, entschied ein Richter des Landgerichts Karlsruhe am Donnerstag. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt.

Internet-Tratschtanten – Rechtslage für Influencer, die Werbung machen

Landgericht München muss entscheiden – auch hier Entscheidung erwartet

Influencer sind bekanntlich die aus dem Dorf bekannten „Tratschtanten“, denen es irgendwie gelingt in die Köpfe der Menschen zu gelangen. Sie beeinflussen die Meinung, die Moden und die Weltlage. Der weiße Schal zum Beispiel ist total out. Man stelle sich vor, dass jemand aber Millionen weiße Schal in einer Halle bei Wuppertal liegen hat. Was macht man dann, um die weißen Schals an den Hals der Menschen zu bringen. Richtig: man hängt irgendeiner Fussballerfrau einen weißen Schal um den Hals und die posiert damit im Internet. Dafür bekommt die Fussballerin dann Geld, Liebe oder auch kostenfrei einen weißen Schal. Millionen Nutzer des Internets sehen den Schal und könnten glauben, es sei Zeit für eine neue Mode. Es könnte aber auch Zufall sein, die Internet Tratschtante hat den weißen Schal einfach irgendwo gesehen und trägt diese einfach gerne. So lässt sie sich ablichten.

Internet und Influencer Marketing sind ein neues Phänomen

Werbung muss zum Schutze der Bevölkerung gekennzeichnet werden. So ist die grundsätzliche Rechtslage.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2018 (52 O 101/18) mischte die Rechtslage auf. Das Gericht entschied, dass Influencer unter Umständen auch bei der Präsentation selbst gekaufter Produkte ihre Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen müssten. Dies gelte für Nutzer mit besonders vielen Followern, wenn der betreffende Post um einen Link zum Instagram-Account des jeweiligen Unternehmens ergänzt werde würde. Influencer sind ja Tratschtanten und ein Problem diskutierte das Gericht: wie unterscheidet sich Werbung von privater Motivation? Es ist keine Lösung alles und jedes als Werbung zu kennzeichnen. Vielleicht möchte ja der Käufer des weißen Schals gar nicht mit dieser Internet Tratschtante in Verbindung gebracht werden.

Das Kammergericht Berlin hatte das Urteil des Landgerichts Berlin teilweise wieder aufgehoben. In München geht es jetzt weiter. Thema: ein blauer Elefant, den eine Frau Hummels in einem Bild im Internet gezeigt hatte (4 HK O 14312/18 LG München). Jedenfalls fehlen im Internet klare Regeln.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Betrüger verurteilt!

Es ist ein Fall, der das Vertrauen in den Online-Handel schwer erschüttert...

Allgemeines

Formel 1 Qualifying in Las Vegas George Russell Pole Position

Endstand im Qualifying: 1. George Russell GBR Mercedes 1:32,312 2. Carlos Sainz...

Allgemeines

FMA warnt vor unseriösen Finanzangeboten der EBS Market

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht eine dringende Warnung aus: Der Anbieter EBS...

Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...