Intersafety GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Intersafety GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Intersafety GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig
Kommentar hinterlassen