Gegen die Gründungsgesellschafter ArgoVent und Forum Stadthaus sprach das LG Görlitz (noch nicht rechtskräftig) am 1.06.2023 der Erbengemeinschaft Schadensersatz in Höhe ihrer Einzahlungen und Befreiung von Verbindlichkeiten zu. Das freut die Erblasserin – Ehefrau samt Kinder – besonders, glaubten sie doch nicht mehr daran, ihr Geld zurückholen zu können. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Anlegeberaterin ohne erforderliche rechtzeitige Prospektübergabe beraten hatte. Da die Beraterin sowieso insolvent ist, wurde sie im Prozeß als Zeugin benannt. Da sie selbst investiert ist und sich ihrerseits getäuscht fühlte, war sie realtiv offenherzig in ihren Aussagen.
Grundlegendes
DIG PREMIUM SELECT bR2 war Teil der ArgoVent Gruppe und bot Kleinanlegern die Möglichkeit, sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Dabei konnten die Anleger entweder eine Einmalzahlung oder einen Ratenplan wählen. Nach einer vereinbarten Zeit, zum Beispiel nach 10 Jahren, sollte die Einlage zusammen mit der Rendite zurückgezahlt werden. Das Unternehmen plante, die eingesammelten Gelder in Immobilien und möglicherweise in erneuerbare Energien zu investieren. Vermittler empfahlen den Anlegern oft, ihre Lebensversicherungen aufzulösen und die Rückkaufswerte in die Fonds des Unternehmens anzulegen. Allerdings wurde später bekannt, dass angeblich nur etwa 10% des Geldes tatsächlich in Immobilien investiert wurden. Logischerweise wurde dann nichts aus der so gepriesenen „Immobilienrente“.
Die DIG Premium Select bR2 und die gesamte ArgoVent Gruppe erlitten erhebliche Verluste, insbesondere im Jahr 2010. Das Unternehmen zahlte die Rückzahlung an die Anleger nicht zurück, obwohl sie bei den ersten Verträgen bereits 2017 fällig war. Es gab Probleme mit der Bankverbindung, und das Unternehmen kam seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Viele Anleger möchten den Vertrag nun aus Angst vor einer Insolvenz kündigen, was bei Anlegern, die sich über Ratenzahlung beteiligt haben, schwierig sein kann, da sie weiterhin zur regelmäßigen Einzahlung verpflichtet sind.
Ein besonderes Risiko bei der Beteiligung an den GbR-Fonds (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) besteht darin, dass die Anleger persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Dies war vielen Anlegern nicht klar, und sie wurden möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt.
Anleger, die ihren Vertrag kündigen möchten, sollten diesen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, wenn diese ihre Pflichten zur Aufklärung verletzt haben. Auch Anleger, die auf die versprochene Rückzahlung ihrer Einlage warten, sollten juristische Unterstützung suchen, um ihre Rechte zu klären.
Die Änderung des Geschäftsgegenstands der DIG Premium Select bR2 und anderer Fonds innerhalb der ArgoVent Gruppe könnte Anlegern widerstreben, die sich wegen der Sicherheit in Immobilien investiert haben. Es ist wichtig, dass Anleger ihre individuellen Rechte prüfen lassen und sich bei Unsicherheiten von einem Anwalt beraten lassen.
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