Anleger: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Ich bin durch den bekannten Finfluencer „CashClaus“ auf eine Investition aufmerksam geworden, die sich als Fehlschlag erwiesen hat. Nun möchte ich wissen, ob und wie ich Schadensersatz geltend machen kann. Können Sie mir helfen?
Reime: Gerne, das Thema Finfluencer und deren Haftung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihre Situation einzuschätzen ist und welche rechtlichen Optionen Sie haben.
- Wer ist „CashClaus“?
Reime: Können Sie mir mehr über „CashClaus“ erzählen? Wie haben Sie ihn wahrgenommen?
Anleger: „CashClaus“ ist ein Finfluencer mit über 500.000 Followern. Er veröffentlicht regelmäßig Anlageempfehlungen auf YouTube und Instagram. Seine Videos wirken professionell, er vermittelt Sicherheit und spricht von hoher Expertise.
Reime: Solche Personen haben eine große Reichweite und erhebliche Verantwortung für die Inhalte, die sie verbreiten.
- Welche Rolle spielte „CashClaus“ bei Ihrer Investition?
Reime: Hat „CashClaus“ konkret zu Ihrem Investment geraten?
Anleger: Ja. Er hat in einem Video eine Plattform empfohlen und sie als sicher und renditestark dargestellt. Daraufhin habe ich 10.000 Euro investiert. Wenige Monate später stellte sich heraus, dass die Plattform betrügerisch war.
Reime: Das klingt nach einer klassischen Anlageempfehlung im Sinne der EUMarktmissbrauchsverordnung (MAR), Art. 20. Finfluencer müssen ihre Interessenkonflikte offenlegen und dürfen keine irreführenden Informationen verbreiten.
- Rechtliche Grundlagen: Haftung von Finfluencern
Reime: Finfluencer wie „CashClaus“ unterliegen strengen Vorgaben. Dazu gehören:
Transparenzpflichten: Sie müssen offenlegen, ob sie für ihre Empfehlungen bezahlt wurden.
Sorgfaltspflichten: Die bereitgestellten Informationen müssen fundiert und objektiv sein.
Haftung bei Verstößen:
Verstöße gegen die Vorgaben können Schadensersatzansprüche auslösen, z. B. nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 20 MAR.
Anleger: Er hat in dem Video erwähnt, dass er von der Plattform Provisionen erhält, aber es wirkte harmlos.
Reime: Das ist ein Hinweis auf Interessenkonflikte, die gemäß MAR klar gekennzeichnet werden müssen. Falls er wissentlich Risiken verschwiegen hat, könnte § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) greifen.
- Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Reime: Lassen Sie uns Ihre Optionen besprechen:
- Beweisführung: Dokumentieren Sie alle relevanten Inhalte – Screenshots, Videos und Chats.
- Analyse der Plattform: Ist die Plattform bereits als Betrugsfall bekannt? Dies könnte den Anspruch erleichtern.
- Rechtsanspruch prüfen: Abhängig von seiner Rolle – ob er als Vermittler oder bloß als Werbeträger agierte – können wir ihn auf Schadensersatz verklagen.
Anleger: Welche Erfolgsaussichten habe ich?
Reime: Das hängt von der Beweisführung ab. Ein erfolgreicher Anspruch erfordert:
Den Nachweis, dass „CashClaus“ vorsätzlich oder fahrlässig falsche Informationen verbreitet hat.
Eine Kausalität zwischen seinen Aussagen und Ihrem Verlust.
- Herausforderungen in der Beweisführung
Reime: Eine Herausforderung ist, dass Finfluencer oft vage Empfehlungen aussprechen. Hat er konkrete Produkte oder Anweisungen genannt?
Anleger: Ja, er empfahl die Plattform und sagte, sie sei „eine der besten Möglichkeiten für Anfänger“.
Reime: Solche Aussagen können als irreführend gewertet werden, insbesondere wenn die Risiken nicht ausreichend dargestellt wurden. Laut Art. 20 MAR müssen Risiken und Chancen ausgeglichen präsentiert werden.
- Schadensersatz: Praxisbeispiele
Reime: In ähnlichen Fällen haben Gerichte Schadensersatz zugesprochen, wenn:
- Der Finfluencer bewusst Risiken verschwiegen hat.
- Interessenkonflikte nicht offengelegt wurden.
- Die Plattform betrügerisch handelte und der Finfluencer in die Irreführung involviert war.
Anleger: Gibt es Fälle, in denen Anleger verloren haben?
Reime: Ja, etwa wenn der Finfluencer lediglich allgemeine Empfehlungen aussprach oder keine klare Verbindung zum Schaden hergestellt werden konnte.
- Rolle der Regulierungsbehörden
Reime: Die BaFin spielt eine zentrale Rolle. Influencer müssen ihre Anlageempfehlungen bei der BaFin anzeigen, wenn sie regelmäßig erfolgen.
Anleger: Was, wenn er das nicht getan hat?
Reime: Das wäre ein weiterer Verstoß. Sie könnten die BaFin einschalten, was den Druck auf „CashClaus“ erhöht.
- Fazit und nächste Schritte
Reime: Zusammengefasst:
- Sichern Sie alle Beweise.
- Prüfen wir seine Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB, Art. 20 MAR oder § 826 BGB.
- Ermitteln wir die Erfolgsaussichten einer Klage.
Anleger: Danke, Herr Reime. Ich werde Ihre Vorschläge umsetzen.
Reime: Gerne, ich stehe Ihnen weiterhin zur Verfügung
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