Redaktion:
Herr Blazek, die BaFin warnt in ihrer aktuellen Aufsichtsmitteilung ausdrücklich vor Umgehungsgeschäften mit Iran-Bezug. Was ist aus Ihrer Sicht das zentrale Anliegen dieser Veröffentlichung?
Daniel Blazek:
Die BaFin will ein klares Signal senden: Umgehungsgeschäfte stellen ein erhebliches Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar – und sie duldet keine Nachlässigkeit bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Pflichten. Besonders Iran-bezogene Geschäftsmodelle stehen im Fokus, da der Iran nach wie vor als Hochrisikostaat gilt. Die Aufsicht reagiert damit auch auf konkrete Beobachtungen aus der Praxis.
Redaktion:
Wie definiert die BaFin in diesem Kontext ein „Umgehungsgeschäft“?
Daniel Blazek:
Ein Umgehungsgeschäft liegt dann vor, wenn Transaktionen bewusst so gestaltet werden, dass sie regulatorische Vorgaben, etwa Sorgfaltspflichten oder Sanktionen, unterlaufen. Ziel ist es, Transparenz zu vermeiden – sei es durch den Einsatz von Scheinfirmen, Verschachtelung über Drittstaaten oder durch Zahlungsströme, die den wahren wirtschaftlich Berechtigten verschleiern.
Redaktion:
Was bedeutet das für die Verpflichteten, etwa Banken oder Finanzdienstleister?
Daniel Blazek:
Sobald ein Hinweis auf ein Umgehungsgeschäft vorliegt, müssen verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet werden – das schreibt § 15 Geldwäschegesetz zwingend vor. Konkret bedeutet das: tiefere Prüfungen zur Identität des Kunden, zur Herkunft der Mittel und zum tatsächlichen Zweck der Geschäftsbeziehung. Und wenn diese Pflichten nicht erfüllbar sind, muss die Beziehung beendet oder die Transaktion abgelehnt werden.
Redaktion:
Die BaFin hebt speziell Umgehungskonstruktionen mit Iran-Bezug hervor. Wieso?
Daniel Blazek:
Weil die Praxis zeigt, dass der Iran-Bezug oft gezielt verschleiert wird – sei es zur Umgehung von Sanktionen oder zur Vermeidung regulatorischer Maßnahmen. Typische Methoden sind die Einschaltung von „Payment Agents“ in Drittstaaten oder „Exchange Trading Houses“, über die Zahlungen indirekt abgewickelt werden. Dadurch verlieren deutsche Institute oft den Überblick über den wahren Hintergrund der Transaktion – und genau das ist gefährlich.
Redaktion:
Welche Verantwortung trägt hierbei die Geschäftsleitung?
Daniel Blazek:
Die volle. Die BaFin macht unmissverständlich klar, dass die Geschäftsleitung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich ist. Bei Verstößen drohen nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen wie Verwarnungen oder Kapitalzuschläge, sondern in schwerwiegenden Fällen auch die Abberufung von Führungspersonal oder sogar der Entzug der Erlaubnis.
Redaktion:
Wie können Verpflichtete ihre Systeme anpassen, um besser vorbereitet zu sein?
Daniel Blazek:
Zunächst ist eine Überarbeitung der institutsinternen Risikoanalyse entscheidend. Monitoring-Systeme müssen so justiert sein, dass sie auffällige Transaktionsmuster erkennen – etwa runde Beträge, generische Verwendungszwecke oder Zahlungsflüsse über bekannte Hochrisikostaaten. Ebenso wichtig ist die Schulung der Mitarbeitenden. Und nicht zuletzt: Der Austausch mit anderen Verpflichteten nach § 47 Absatz 5 GwG kann helfen, verdächtige Muster frühzeitig zu erkennen.
Redaktion:
Was ist Ihr abschließender Rat an Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen?
Daniel Blazek:
Man darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Selbst wenn ein Geschäft auf den ersten Blick sauber aussieht, können versteckte Risiken lauern. Mein Rat: Lieber einmal zu viel prüfen als einmal zu wenig. Die Zeiten, in denen man auf regulatorische Grauzonen setzen konnte, sind vorbei – und das ist auch gut so.
Redaktion:
Herr Blazek, vielen Dank für das Gespräch.
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