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Interview: Insolvenz der W. Bockstiegel Reederei GmbH & Co. KG

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Heute sprechen wir mit Rechtsanwalt Jens Reime, einem Experten für Insolvenzrecht, über die aktuelle Situation der W. Bockstiegel Reederei GmbH & Co. KG. Herr Reime, was bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für das Unternehmen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die W. Bockstiegel Reederei ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Verfügungen über ihr Vermögen treffen darf. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und den geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Interviewer: Können Sie uns den Beschluss des Amtsgerichts Aurich vom 9. September 2024 genauer erläutern?

Reime: Der Beschluss besagt, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der W. Bockstiegel Reederei nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtskräftig sind. Zudem wurden die Schuldner der Reederei angewiesen, Leistungen nur unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die Vermögenslage der Reederei zu prüfen und zu entscheiden, ob der Betrieb fortgeführt oder abgewickelt wird.

Interviewer: Was sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?

Reime: Für betroffene Anleger ist es wichtig, ihre Forderungen so schnell wie möglich und korrekt beim vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden. Es ist entscheidend, die gesetzten Fristen und die Formalitäten einzuhalten, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen zu können. Darüber hinaus empfehle ich, sich rechtlichen Beistand zu holen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und die Anleger ihre Position bestmöglich schützen.

Interviewer: Welche Aufgaben hat Rechtsanwalt Uwe Kuhmann als vorläufiger Insolvenzverwalter?

Reime: Rechtsanwalt Kuhmann ist dafür verantwortlich, die finanzielle Situation der Reederei zu analysieren und das Vermögen zu sichern. Er prüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich und sinnvoll ist, oder ob es liquidiert werden muss. Gleichzeitig erstellt er einen Insolvenzplan, der von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt werden muss.

Interviewer: Wie sollten Anleger in den nächsten Wochen vorgehen?

Reime: Anleger sollten schnell handeln, ihre relevanten Unterlagen zusammenstellen und ihre Forderungen umgehend beim Insolvenzverwalter einreichen. Gleichzeitig sollten sie die Entwicklungen im Insolvenzverfahren genau verfolgen und sich gegebenenfalls durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen. Es ist wichtig, die Fristen nicht zu verpassen, da dies zu einem Verlust von Ansprüchen führen kann.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre hilfreichen Ratschläge.

Reime: Gern geschehen.

Fazit für betroffene Anleger:

Forderungen so schnell wie möglich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Den Fortgang des Insolvenzverfahrens eng verfolgen.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die eigenen Ansprüche zu sichern.

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Anleger, um ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der W. Bockstiegel Reederei geltend zu machen und mögliche Verluste zu minimieren.

Kostenfreie Hotline:0800 7273463

 

Reime hilft betriffenen Anlegern:

www.rechtsanwalt-reime.de

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