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Startseite Interviews Interview mit den Rechtsanwälten Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zum BGH-Urteil über Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen
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Interview mit den Rechtsanwälten Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zum BGH-Urteil über Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, der Bundesgerichtshof hat heute ein wichtiges Urteil zu Prämiensparverträgen gefällt. Was bedeutet das für Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Das Urteil ist in der Tat sehr bedeutsam. Der BGH hat entschieden, dass für die Zinsanpassung in Prämiensparverträgen die Umlaufsrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahren als Referenzzins herangezogen werden sollen. Das ist ein wichtiger Sieg für die Verbraucher, da dieser Referenzzins in der Regel höher ausfällt als der von den Banken bisher verwendete.

Rechtsanwalt Reime: Genau. Wichtig ist auch, dass der BGH die Gleitzinsmethode abgelehnt hat. Das bedeutet, dass Banken die Zinsen zeitnah an die aktuelle Marktentwicklung anpassen müssen und nicht auf Durchschnittswerte der letzten Jahre zurückgreifen können.

Interviewer: Was können Anleger jetzt konkret tun?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten ihre Prämiensparverträge überprüfen lassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass viele Sparer in der Vergangenheit zu niedrig verzinst wurden. Sie könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben.

Rechtsanwältin Bontschev: Ich möchte ergänzen, dass Sparer nicht zu lange warten sollten. Obwohl der BGH entschieden hat, dass die Kenntnis über die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel nicht für den Beginn der Verjährungsfrist relevant ist, ist es ratsam, möglichst bald zu handeln.

Interviewer: Wie gehen Anleger am besten vor?

Rechtsanwältin Bontschev: Der erste Schritt ist, alle Unterlagen zu sammeln und die bisherigen Zinsberechnungen zu überprüfen. Dann sollten sie ihre Bank kontaktieren und eine Neuberechnung der Zinsen fordern. Wenn die Bank nicht kooperativ ist, kann es sinnvoll sein, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Reime: Ich stimme zu. Es ist auch wichtig zu betonen, dass dieses Urteil nicht nur für laufende Verträge gilt, sondern auch für bereits beendete Prämiensparverträge. Auch hier können Nachzahlungsansprüche bestehen.

Interviewer: Gibt es etwas, worauf Anleger besonders achten sollten?

Rechtsanwalt Reime: Ja, Anleger sollten vorsichtig sein bei Vergleichsangeboten ihrer Bank. Oft sind diese niedriger als die tatsächlichen Ansprüche. Es lohnt sich, die Angebote genau zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Rechtsanwältin Bontschev: Zudem ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Die genaue Höhe der Nachzahlungen hängt von vielen Faktoren ab, wie der Laufzeit des Vertrags und der bisherigen Zinsberechnung.

Interviewer: Zum Schluss: Was ist Ihre Prognose für die Zukunft solcher Sparverträge?

Rechtsanwältin Bontschev: Dieses Urteil wird sicherlich dazu führen, dass Banken ihre Zinsanpassungsklauseln überarbeiten müssen. Für Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz und fairere Bedingungen.

Rechtsanwalt Reime: Ich sehe das ähnlich. Zudem könnte dieses Urteil auch Auswirkungen auf andere Arten von Sparverträgen haben. Es ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Bankensektor.

Interviewer: Vielen Dank für diese aufschlussreichen Einblicke.

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