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FAKE Interview mit Dr. Thomas Schulte zum Thema BWF Stiftung – ein Interview, das es niemals gab – das dürfte strafrechtliche Relevanz für den Veröffentlicher haben!

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Derzeit kursiert auf einem WordPressblog ein angebliches Interview mit Dr. Thomas Schulte zum Thema „BWF Stiftung“. Dieses Interview hat es mit Dr. Thomas Schulte nie gegeben. Irgendwo hört dann jetzt sicherlich auch einmal der Spaß für Dr. Thomas Schulte auf. Keine Frage der Vorgang wird eine Strafanzeige nach sich ziehen, und wir wissen das gerade wordpress darin sehr unterstützend ist, wenn es darum geht, die Verursacher herauszufinden. Kritik ist toll, vor allem wenn mit offenem Visier, das tun wir auch. Dafür bekommen auch wir jeden Tag „Prügel“, aber wer austeilt, muss auch einstecken können. Nur solche Dinge gehören sich einfach nicht in einer sachlichen Auseinandersetzung. Das ist nicht nur „unterhalb der Gürtellinie“ sondern erfüllt sicherlich strafrechtlich relevante Straftatbestände. Der „Einsteller“ weiß hoffentlich, was er da getan hat.

Dr. Thomas Schulte – die ganze Wahrheit – das Interview _ Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt

13 Kommentare

  • Lassen wir doch einfach, wie es auch in der Blogüberschrift genannt, Herr RA Schulte die nötige Zeit auf die Fragen des „Fake“ Interview Stellung zu beziehen. An der Qualität der Antworten wird man erkennen, wer Freund und Feind ist und ob Begriff „Anlegerschutzanwalt“ nicht nur eine andere Art der Spezialierung (Entschuldigung: ich meinte Umsatz) ist.
    Zumindestens ist das Haus, sollte man den Gerüchten glauben, offenbar kein spezialisiertes Haus für die Erstellung von Gold- (Kapital-) anlageprodukten.

  • Ich finde es schlimm, dass scheinabr absichtlich Gerüchte gestreut wurden und
    natürlich alle Anlege vor dieser vermeintlichen Wahrheit Angst haben. Ich stimme meinen Vorschreibern zu, dass es vielleicht für die Anleger Hoffnung macht dass
    noch niemand in Haft sitzt (ist dem überhaupt so?)

  • Es ist inzwischen schon ermüdend. m.h. – Sie sind offenbar neu in diesem Forum. In 1001 Kommentaren wurde zurecht dargelegt, dass diese Zahl (200 kg Gold) keine offizielle ist, denn noch einmal: DAS GOLD WURDE NOCH NICHT GEPRÜFT! Und nur per Augenschein würde es an ein Wunder grenzen, wenn jemand diese Menge und den Echtheitsgehalt sicher benennen könnte. Auch die Bemerkung zu den 10 Mio. Euro veruntreuten Geldern bewegt sich bestenfalls im Verdachtsbereich. Und da gebe ich Herrn Rohde recht: je länger offizielle Statements ausbleiben, desto eher drängt sich der Verdacht einer Äußerung auf, die entweder in dieser Form gar nicht getätigt worden oder auf einen vagen Verdacht hin erfolgt ist.

  • @m.h.

    Ich weiß jetzt nicht wo Sie die „10 Mio. und die 200 Kilo Gold“ herhaben, aber bei meinem Telefonat mit Herrn Stefan Stöhr, Büroleitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin letzte Woche wurden diese Zahlen oder Werte weder genannt noch nach meinem Nachfragen bestätigt!

  • @m.h. Das hat die Staatsanwaltschaft NICHT kundgetan. Da unterliegen Sie einem Irrtum. Fragen Sie doch mal bei der StA nach. Dort werden Sie keine Bestätigung für diese Angabe erhalten. Es besteht der Verdacht, dass ist richtig. Aber es gibt hierzu keine gesicherten Erkenntnisse. Und ich behaupte noch einmal! Keine Inhaftierungen sprechen gegen einen Betrug diesen Ausmaßes. Und wenn die BWF mit ca. 10 Millionen der Anleger Immobilien gekauft haben sollte und dies eine Veruntreuung der Kundengelder darstellt, dann ich das Geld nicht weg, sondern kann durch den Verkauf der Immobilien wieder flüssig gemacht und an die Anleger zurückgeführt werden. Gegen ein Verschwinden der Gelder spricht einfach, dass niemand Inhaftiert wurde. Meine persönliche Ansicht der Dinge. Also abwarten….

  • @Dirk Rhode

    Die Staatsanwaltschaft hat kund getan, dass mehr als 10 Mio. veruntreut wurden und dass nur 200 Kilo Gold. Was wollen Sie denn noch hören? Das Urteil?

  • m.h.: Ob die das Geld veruntreut haben und es weg ist, ist doch Oberhaupt nicht bekannt.
    Dagegen spricht, das niemand inhaftiert wurde. Wären Gelder in Millionenhöhe verschwunden, sassen die Verantwortlichen längst in Haft! Also die Ermittlungen abwarten und DANACH urteilen

  • Mich würde interessieren, welchen volkswirtschaftlichen Schaden solche Rechtsanwälte wie Dr Thomas Schulte jährlich verursachen.
    Verbietet es sich nicht für einen Verbraucherschutz Rechtsanwalt, der angeblich die Interessen von Verbrauchern vertritt, die Interessen von Unternehmen zu vertreten, welche wie im Fall der BWF Stiftung zig Millionen Anleger Gelder einsammeln und veruntreuen?

  • Ich bin zwar kein Geschädigter und kein Vermittler, aber als ehemaliger Klient von Dr. Schulte kann ich so einiges bestätigen. Dr. Schulte erzählt sehr eloquent, was er alles tun wird gegen den Betrüger in meinem Fall. Dann lässt er sich einen Vorschuss von 3.000€ zahlen, schreibt zwei Briefe und reagiert dann nicht mehr. Emailanfragen werden nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet. Telefonate werden beendet mit dem Hinweis,, dass sich auf der anderen Leitung Hollywood meldet. Die zu Beginn angekündigten Maßnahmen soll man selbst vornehmen (das sei billiger). Die Kommunikation mit ihm und seiner Kanzlei ist eine Katastrophe. Ich habe ihm das Mandat entzogen. Er war immerhin so freundlich und hat dies auch 14 Tage später dem Gericht mitgeteilt, damit der neue Anwalt endlich weiter machen konnte.

  • Es interessiert mich als Vermittler herzlich wenig, ob es ein Interview mit Dr. Schulte und Oliver Mikus nun gab oder nicht.

    Mich interessiert einzig und allein: Wer haftet für den Schaden meiner Kunden, die sich auf die Versicherungen der Prospekte verlassen haben. Dort werden Dr. Thomas Schulte und Kempkes Rechtsanwälte als die Garantie für die Seriösität und Sicherheit der BWF-Stiftung hervorgehoben. Siehe: http://www.treffpunkt-finanzen.de/app/download/5793696369/BWF_Productbroschuere_231013_LR.pdf

    Und deshalb sind die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte und Kempkes auch haftbar. Dies meinen zumindest Resch Rechtsanwälte in diesem Artikel:
    http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/bwf-haftung-prospekt.html
    Zitat: „Um diesen Handel mit dem Gold der Kunden zu ermöglichen, beinhaltet die rechtliche Konzeption ausweislich des Prospekts die Vereinbarung eines Sachdarlehens gemäß § 607 BGB. Damit ist jedoch die prospektierte Aussage schlicht falsch, dass das Gold der Kunden von der BWF-Stiftung als Sondervermögen gehalten wird, denn bei einem Sachdarlehen überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Volleigentum an den körperliche Darlehensgegenständen.“

    und

    Schadenersatz gegen die Verantwortlichen
    Da die Gesamtkonzeption und die im Prospekt dazu enthaltenen Aussagen bei genauer Prüfung nicht haltbar waren, können Schadenersatzansprüche bestehen, die auf die vollständige Rückzahlung der geleisteten Kaufpreise gerichtet sind. Alle Anleger der BWF-Stiftung sollten dringend überprüfen lassen, ob auch in ihrem Fall Schadenersatzansprüche gegen die im Prospekt genannten Verantwortlichen, bzw. deren Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden können.

    Dies sind zweifelsfrei: Dr. Thomas Schulte und Kempkes Rechtsanwälte.

    Es ist davon auszugehen, dass diese auch zu den 10 Beschuldigten der Staatsanwaltschaft gehören.

  • Würde mir gerne ein eigenes Bild machen aber viel finde ich nicht mehr.

    Z. B. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:88besc9GpYcJ:www.dr-schulte.de/rechtsgebiete/98-wirtschaftsrecht/2324-pim-gold-sparvertrag-goldmarie-oder-pechmarie+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de (vor zwei Tagen noch online und nun anscheinend nicht mehr) oder http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiete/82-kapitalmarktrecht/2467-schweizer-finma-ein-buerokratisches-monster-von-dipl-ing-oliver-mikus (noch im Seitentitel – Artikel laut Beschreibung geändert am 15. Februar).

  • Das geht ja wirklich nicht, wenn es dieses Interview niemals gab.

    Aber – wer die bösen Geister rief, wird sie wohl jetzt nicht wieder los.

    Dr. Thomas Schulte hat offensichtlich ein Problem, zuzugeben, dass er selbst über Jahre mit der FAKE-Identität des „Oliver Mikus“ gearbeitet hat.

    Das Interview klingt trotzdem sehr glaubhaft, denn es wird dort vieles gut erklärt und richtig dargestellt.
    Die KWG-Problematik war doch im Dezember 2014 überhaupt nicht mehr strittig, denn die Rückabwicklung wurde doch von der BWF-Stiftung anerkannt.

    Als Vermittler finde ich sehr gut herausgestellt, dass gerade die massive Medienpräsenz des Herrn Dr. Schulte dafür verantwortlich war, dass das schon ungewöhnliche Konstrukt: Stiftung – Sachdarlehen – fixer Rückkaufswert, … überhaupt für uns seriös verkaufbar war.

    Wenn ich mir vorstelle, ich hätte meinen Kunden erklärt: Da ist so ein Kölner Verein, der verwaltet für einen insolventen Berliner eine Kasse und nennt dies Stiftung. Diese Stiftung nimmt Dein Geld und kauft damit Gold. Das Gold bekommst du aber nicht, sondern gibt es dieser „nicht rechtsfähigen Stiftung“ als Sachdarlehen und dieser verspricht dir, dass du nach 2 Jahren 10% mehr zurückbezahlt bekommst.
    Mit dieser Story, die der Wahrheit entspricht, wäre ich vor keinen einzigen Kunden getreten.

    Für meinen Vertrieb nutzte ich den Background, dass der aus den Medien bekannte Verbraucherschutzanwalt Dr. Thomas Schulte in Hunderten von Interviews geführt von „Oliver Mikus“ bestätigte, dass alles rechtlich korrekt und die Anlage absolut sicher sei.

    Deshalb Herr Dr. Schulte, ob es dieses Interview nun gab oder nicht, mit dem Wissen von heute, wäre es das ehrlichste Interview, was Sie je gegeben haben.

    Schade, dass Sie sich der Wahrheit und der Verantwortung nicht stellen.

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