Ein Interview mit einem Rechtsexperten für Schweizer Arbeits- und Insolvenzrecht
Frage: Angenommen, ein Unternehmen in der Schweiz zahlt seinen Mitarbeitenden seit vier Monaten keinen Lohn mehr. Was bedeutet das rechtlich?
Rechtsexperte: Das ist eine sehr ernste Situation. In der Schweiz ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Löhne pünktlich und vollständig zu bezahlen – das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Obligationenrecht. Wenn ein Unternehmen über einen so langen Zeitraum keine Löhne mehr zahlt, verletzt es nicht nur seine Pflichten gegenüber den Arbeitnehmenden, sondern es stellt sich auch die Frage, ob das Unternehmen überhaupt noch zahlungsfähig ist.
Frage: Bedeutet das automatisch, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss?
Rechtsexperte: Nicht automatisch, aber möglicherweise schon. In der Schweiz regelt Artikel 725 des Obligationenrechts, was zu tun ist, wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät. Besteht der begründete Verdacht auf eine Überschuldung, muss der Verwaltungsrat aktiv werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, die finanzielle Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls das zuständige Gericht zu benachrichtigen. Das kann zur Konkurseröffnung führen – also zur rechtlichen Insolvenz.
Frage: Und wie erkennt man, ob eine Überschuldung vorliegt?
Rechtsexperte: Das ist Aufgabe des Verwaltungsrates. Er muss die Buchhaltung im Griff haben und bei Anzeichen finanzieller Probleme eine sogenannte Zwischenbilanz mit Fortführungs- und Veräußerungswerten erstellen. Wenn diese Bilanz zeigt, dass das Fremdkapital nicht mehr durch Vermögenswerte gedeckt ist, liegt eine Überschuldung vor. Dann muss das Gericht informiert werden – unter Umständen sofort. Mehrere Monate Lohnrückstand sind jedenfalls ein deutliches Warnsignal.
Frage: Welche Konsequenzen drohen, wenn das Unternehmen nicht handelt?
Rechtsexperte: Wenn der Verwaltungsrat trotz bestehender Überschuldung nichts unternimmt, kann er persönlich haftbar gemacht werden – insbesondere gegenüber Gläubigern. Zudem kann ein solches Verhalten strafrechtliche Folgen haben, etwa wegen gläubigerschädigenden Verhaltens. Das Gesetz nimmt die Verantwortung der Unternehmensleitung sehr ernst.
Frage: Welche Möglichkeiten haben betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Rechtsexperte: Sie können ausstehende Löhne schriftlich einfordern und beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Regionalgericht einen Konkursantrag gegen das Unternehmen zu stellen, wenn dieses offensichtlich zahlungsunfähig ist. Das ist allerdings mit Gerichtskosten verbunden, was viele Arbeitnehmende verständlicherweise zurückschrecken lässt.
Frage: Gibt es staatliche Unterstützung in solchen Fällen?
Rechtsexperte: Ja, es gibt die sogenannte Insolvenzentschädigung, die von der Arbeitslosenkasse übernommen wird. Wird der Konkurs eröffnet oder liegt eine vergleichbare Situation vor, können Arbeitnehmende unter bestimmten Bedingungen Löhne der letzten drei Monate vor der Konkurseröffnung geltend machen. Das ist eine wichtige Absicherung – aber sie greift nur, wenn tatsächlich eine Insolvenz festgestellt wurde.
Frage: Heißt das also: Wenn ein Unternehmen über Monate hinweg keine Löhne mehr zahlt, müsste es in vielen Fällen eigentlich Insolvenz anmelden?
Rechtsexperte: In sehr vielen Fällen, ja. Solch ein Verhalten weist auf massive finanzielle Probleme hin – und wenn sich diese in einer Überschuldung widerspiegeln, ist der Verwaltungsrat gesetzlich verpflichtet, aktiv zu werden. Ein einfaches „Weiter so“ ist dann nicht mehr erlaubt. Unterlassungen in dieser Phase können weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortlichen Personen.
Frage: Vielen Dank für die Einschätzung.
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