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Interview mit Fachanwalt für Versicherungsrecht Jens Reime zur Insolvenz der ELEMENT Insurance AG

MIH83 (CC0), Pixabay
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Herr Reime, die ELEMENT Insurance AG befindet sich nun im endgültigen Insolvenzverfahren. Was bedeutet das für die betroffenen Versicherungsnehmer?

Jens Reime: Die Insolvenz hat weitreichende Folgen für die Versicherten. Die meisten Versicherungsverträge enden automatisch einen Monat nach Verfahrenseröffnung, also am 1. April 2025 um 24:00 Uhr. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Wer bei ELEMENT versichert ist, sollte unverzüglich handeln, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Was sollten Versicherte als Erstes tun?

Jens Reime: Der erste Schritt ist die Prüfung der eigenen Vertragsunterlagen. Da ELEMENT ein White-Label-Versicherer ist, taucht der Name ELEMENT oft nicht direkt auf den Policen auf. Viele Versicherungsnehmer haben den Vertrag möglicherweise über einen Kooperationspartner abgeschlossen und wissen gar nicht, dass ELEMENT der eigentliche Versicherer ist. Wer unsicher ist, sollte sich an seinen Vermittler oder Makler wenden.

Wie sieht es mit bestehenden Schadenfällen aus? Werden diese noch reguliert?

Jens Reime: Prinzipiell sind Schäden bis zum Vertragsende noch gedeckt. Allerdings gibt es keine Garantie, dass alle Ansprüche vollständig ausgezahlt werden. Zwar gibt es ein Sicherungsvermögen, aus dem Schadensforderungen beglichen werden sollen, aber ob es für alle reicht, ist noch unklar. Falls das Sicherungsvermögen nicht ausreicht, wird nur eine quotale Auszahlung erfolgen.

Welche Fristen müssen Versicherte unbedingt beachten?

Jens Reime: Ganz wichtig ist die Frist zur Anmeldung von Forderungen, die am 27. Mai 2025 endet. Versicherte müssen ihre Ansprüche selbstständig beim Insolvenzverwalter anmelden, entweder online unter www.element-insolvenz.de oder schriftlich nach Anweisung des Insolvenzverwalters. Wer diese Frist versäumt, verliert möglicherweise seinen Anspruch.

Gibt es auch Ansprüche auf Rückzahlung von Prämien?

Jens Reime: Ja, das kann relevant sein. Wenn Versicherte ihre Prämien im Voraus gezahlt haben, aber der Versicherungsschutz vorzeitig endet, könnten sie eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Prämie beantragen. Diese Forderungen müssen ebenfalls beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Was empfehlen Sie Verbrauchern, die dringend neuen Versicherungsschutz benötigen?

Jens Reime: Nicht abwarten, sondern sofort handeln! Wer eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung bei ELEMENT hatte, sollte sich umgehend nach einem neuen Anbieter umsehen. Der neue Vertrag sollte spätestens am 1. April 2025 beginnen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Ein Vergleich über Versicherungsportale oder die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler kann hier helfen.

Gibt es Unterstützung für betroffene Versicherte?

Jens Reime: Ja, Betroffene können sich an Verbraucherschutzorganisationen, Versicherungsberater oder Fachanwälte wenden. Wichtig zu wissen: Die BaFin bietet keine individuelle Beratung an, sie informiert nur über das Verfahren. Wer Fragen hat oder Unterstützung bei der Anmeldung seiner Forderungen braucht, sollte sich also professionelle Hilfe suchen.

Herr Reime, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

TIPP: Prüfen Sie jetzt Ihre Versicherungsverträge und kümmern Sie sich um neuen Schutz, wenn nötig. Wichtige Fristen nicht verpassen!

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