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Interview mit Finanzexperte Thomas Bremer: Der Gläubigerausschuss – Bedeutung, Rechte und Pflichten

mary1826 (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Bremer, können Sie uns erklären, was ein Gläubigerausschuss ist?

Thomas Bremer: Gerne. Ein Gläubigerausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eingesetzt wird. Seine Hauptaufgabe ist es, die Interessen der Gläubiger zu vertreten und die Arbeit des Insolvenzverwalters zu überwachen. Der Ausschuss besteht aus Vertretern verschiedener Gläubigergruppen, wie Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmern, und soll sicherstellen, dass das Verfahren transparent und im besten Interesse aller Gläubiger abläuft.

Redaktion: Wann wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt?

Thomas Bremer: Ein Gläubigerausschuss wird nicht automatisch in jedem Insolvenzverfahren gebildet. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die eine Einsetzung wahrscheinlicher machen:

Größe und Komplexität des Unternehmens: Bei größeren Insolvenzen mit vielen Gläubigern oder komplexen Strukturen wird häufig ein Ausschuss gebildet.
Auf Antrag von Gläubigern: Wenn Gläubiger einen Antrag stellen, prüft das Insolvenzgericht, ob die Bildung eines Ausschusses sinnvoll ist.
Pflicht bei bestimmten Unternehmensgrößen: Nach § 22a der Insolvenzordnung (InsO) ist ein Gläubigerausschuss verpflichtend einzusetzen, wenn das Unternehmen bestimmte Größenkriterien erfüllt, wie z. B. eine Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro oder mehr als 50 Mitarbeiter.

Redaktion: Welche Rechte hat ein Gläubigerausschuss?

Thomas Bremer: Der Gläubigerausschuss hat weitreichende Mitwirkungsrechte, um die Interessen der Gläubiger effektiv zu schützen:

Überwachung des Insolvenzverwalters: Der Ausschuss prüft die Arbeit des Insolvenzverwalters und stellt sicher, dass er im Sinne der Gläubiger handelt.
Zustimmungspflichten: Bei wichtigen Entscheidungen, wie dem Verkauf von Vermögensgegenständen, der Fortführung des Betriebs oder der Annahme eines Insolvenzplans, muss der Gläubigerausschuss zustimmen.
Mitspracherecht: Der Ausschuss kann Vorschläge machen, z. B. zur Auswahl des Insolvenzverwalters oder zur Verwertung der Insolvenzmasse.

Redaktion: Und welche Pflichten hat der Gläubigerausschuss?

Thomas Bremer: Der Gläubigerausschuss hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten:

Interessenwahrung: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen aller Gläubiger zu vertreten, nicht nur ihre eigenen.
Sorgfaltspflicht: Die Mitglieder müssen ihre Aufgaben gewissenhaft und mit der notwendigen Sorgfalt ausführen.
Vertraulichkeit: Alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, sind vertraulich zu behandeln.

Redaktion: Warum ist es wichtig, im Gläubigerausschuss vertreten zu sein?

Thomas Bremer: Die Vertretung im Gläubigerausschuss ist für Gläubiger entscheidend, um Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu nehmen. Besonders für kleinere Gläubiger oder spezielle Gruppen, wie die Inhaber von Genussrechten, bietet eine Vertretung im Ausschuss die Möglichkeit, ihre Interessen aktiv einzubringen und sicherzustellen, dass sie nicht benachteiligt werden.

Redaktion: Herr Bremer, haben Sie noch einen abschließenden Rat für Gläubiger?

Thomas Bremer: Mein Rat wäre, bei einer Insolvenz aktiv zu werden. Gläubiger sollten prüfen, ob sie im Ausschuss vertreten sein können, und sich gegebenenfalls einer Interessengemeinschaft anschließen. Nur durch gemeinsames Handeln können Gläubiger sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt werden.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Bremer!

Thomas Bremer: Gern geschehen. Es ist wichtig, über solche Themen aufzuklären, damit Gläubiger ihre Möglichkeiten kennen.

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