„Die Regeln müssen klar sein“, so ist das Interview überschrieben. Das Interview mit Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium. Billen kennt das ganze Theater um das Thema „Verbraucherschutz und Anlegebetrug“ aus eigener Erfahrung. Billen war über Jahre Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Lesen Sie, was Billen den Verbrauchern zu sagen hat:
Welt am Sonntag:
Herr Billen, jetzt kommt das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“. Was bringt das dem Bankkunden – außer mehr Formularen?
Gerd Billen:
Früher dachten wir, die eigene Bank wolle nur das Beste für uns. Klar ist aber: Bankberater sind Verkäufer, die von Provisionen leben. Das ist okay – aber die Regeln dafür müssen klar sein, und es muss transparent sein, wer uns was verkauft. Es ist gut, wenn es eine unabhängige Alternative gibt. Honorarberatung bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat. Das Honoraranlageberatungsgesetz ist ein erster Schritt, die Honorarberatung als Alternative zur durch Provisionen finanzierten Beratung zu etablieren.
Läuft in Zukunft alles auf Honorarberatung hinaus?
GB: Nein, Honorarberatung und Beratung auf Basis von Provisionen haben beide ihre Berechtigung. Unser Ziel ist, die Honorarberatung als echte Alternative für Verbraucherinnen und Verbraucher zu etablieren.
Viele Banken haben abgewunken, sie wollen Honorarberatung, wie sie das Gesetz vorsieht, gar nicht anbieten. Sind die Voraussetzungen zu schwer zu erfüllen?
GB: Ich kann Banken nur ermuntern, für die Honorarberatung kreative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Institute haben in der Vergangenheit oft genug gezeigt, dass sie sich durchaus auf neue Umstände einstellen können. Schauen Sie sich nur an, dass sich Banken zusammengeschlossen haben, um ihre Produkte als Direktbanken online anzubieten. Wir werden im Finanzbereich noch große Bewegungen sehen. Der Markt in Deutschland ist ziemlich gesättigt – die Finanzinstitute werden sich also auch weiterhin einiges einfallen lassen, um Kunden zu gewinnen.
Wenn das Honoraranlagegesetz nur ein erster Schritt ist – was muss folgen?
GB: Auch wenn wir das Honoraranlageberatungsgesetz haben, wird es in zwei wichtigen Bereichen keine Honorarberatung geben: bei Versicherungen und Darlehen. Im Versicherungsbereich ist reine Honorarberatung zwar bisher schon erlaubt – es darf aber keine Vermittlung stattfinden. Das ist für die meisten Verbraucher unattraktiv, weil sie dann nach der kostenpflichtigen Beratung doch wieder zum Makler beziehungsweise Verkäufer gehen müssen. Für unabhängige und umfangreiche Beratung ist es außerdem wichtig, dass Honorarberater über die gesamte Produktpalette beraten können.
Das heißt, der Honorarberater, der mich zu Aktien und Fonds berät, wird mir künftig auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen?
GB: Das haben wir im Koalitionsvertrag so vereinbart. Wir werden dafür entsprechende Regelungen vorbereiten. Ziel ist, dass es in Zukunft möglich ist, sich zu allen Finanzprodukten auf Honorarbasis beraten zu lassen.
Wollen Sie etwa den Versicherungsmakler abschaffen?
GB: Noch mal: Es geht nicht darum, einen Vertriebsweg zu verbieten – weder bei Geldanlage, noch bei Versicherung. Es geht darum, die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung zu schaffen.
Link zur Originalquelle: http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article130596370/Die-Regeln-muessen-klar-sein.html
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