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Startseite Interviews Interview mit Kerstin Bontschev zum Risiko als Kommanditist sich an einer GmbH& Co. Kg zu beteiligen
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Interview mit Kerstin Bontschev zum Risiko als Kommanditist sich an einer GmbH& Co. Kg zu beteiligen

styles66 (CC0), Pixabay
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Selbstverständlich, hier ist das Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema „Risiko als Kommanditist bei Beteiligung an einer GmbH & Co. KG“:

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns über das Thema Risiko bei einer Beteiligung als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG zu sprechen.

Kerstin Bontschev: Guten Tag, gerne. Es ist mir eine Freude, über dieses wichtige Thema zu sprechen.

Interviewer: Lassen Sie uns direkt einsteigen. Welche Risiken sind mit einer Beteiligung als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG verbunden?

Kerstin Bontschev: Eine Beteiligung als Kommanditist kann durchaus Chancen bieten, aber es ist wichtig zu verstehen, dass Kommanditisten beschränkte Haftung tragen. Das bedeutet, dass ihre Verluste auf ihre Einlage begrenzt sind. Allerdings könnten sie im schlimmsten Fall auch ihre Einlage verlieren, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

Interviewer: Was sind einige mögliche Szenarien, in denen Kommanditisten ihre Einlage verlieren könnten?

Kerstin Bontschev: Wenn die GmbH & Co. KG wirtschaftliche Schwierigkeiten hat oder Verluste erleidet, könnten Kommanditisten ihre Einlage verlieren. Auch wenn das Unternehmen insolvent wird, könnten sie einen Teil oder sogar ihre gesamte Einlage verlieren, abhängig von der Höhe der Verbindlichkeiten.

Interviewer: Wie können sich potenzielle Kommanditisten vor solchen Risiken schützen?

Kerstin Bontschev: Zunächst ist es wichtig, sich gründlich über das Unternehmen zu informieren, bevor man sich beteiligt. Prüfen Sie die Bilanzen und die wirtschaftliche Situation. Es ist auch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um den Gesellschaftsvertrag und die Haftungsregelungen zu verstehen.

Interviewer: Gibt es besondere Klauseln oder Vereinbarungen, die Kommanditisten in einem Gesellschaftsvertrag schützen könnten?

Kerstin Bontschev: Ja, es ist möglich, im Gesellschaftsvertrag Schutzklauseln festzulegen. Das könnte beispielsweise eine Haftungsbeschränkung für Kommanditisten sein oder Regelungen für den Fall, dass das Unternehmen Verluste macht. Ein Anwalt kann dabei helfen, solche Klauseln zu entwerfen.

Interviewer: Gibt es sonst noch etwas, das potenzielle Kommanditisten beachten sollten?

Kerstin Bontschev: Ja, es ist wichtig, sich nicht überstürzt zu beteiligen. Lassen Sie sich Zeit, um alle Aspekte zu prüfen und lassen Sie sich rechtlich beraten. Eine Beteiligung sollte gut überlegt sein und auf fundierter Information basieren.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wertvollen Informationen zum Thema Risiko als Kommanditist bei einer Beteiligung an einer GmbH & Co. KG.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Es ist mir ein Anliegen, Menschen über ihre Rechte und Risiken aufzuklären, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.

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