Interviewer: Frau Bontschev, immer mehr Anleger fallen auf den sogenannten „Authority Scam“ herein. Was genau verbirgt sich dahinter?
Kerstin Bontschev: Der „Authority Scam“ ist eine Betrugsmethode, bei der Kriminelle sich als Mitarbeiter von Behörden, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ausgeben. Sie täuschen vor, Anlegern dabei helfen zu können, ihre bei dubiosen Online-Handelsplattformen verlorenen Gelder zurückzuerhalten.
Interviewer: Welche Warnsignale sollten Anleger beachten?
Kerstin Bontschev: Ein klares Warnsignal ist, wenn sich jemand unaufgefordert meldet und behauptet, von einer offiziellen Behörde zu sein, um Hilfe bei der Geldrückholung anzubieten. Die BaFin beispielsweise nimmt nie aus eigener Initiative Kontakt zu Verbrauchern auf. Zudem sollten E-Mail-Adressen kritisch geprüft werden. Offizielle BaFin-Kommunikation erfolgt nur über E-Mail-Adressen, die auf @bafin.de enden.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sie solch einem Scam begegnen?
Kerstin Bontschev: Betroffene sollten sofort den Kontakt abbrechen, keine persönlichen Informationen preisgeben und insbesondere keine Fernwartungssoftware zulassen. Es ist ratsam, den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden und sich direkt an die BaFin zu wenden, um den Fall zu verifizieren.
Interviewer: Wie kann man sich effektiv gegen solche Betrugsfälle schützen?
Kerstin Bontschev: Ein effektiver Schutz beginnt mit einer gründlichen Prüfung aller Kontaktaufnahmen durch angebliche Behördenmitarbeiter. Anleger sollten sich immer die Zeit nehmen, die Authentizität solcher Anfragen zu verifizieren. Zudem ist es wichtig, stets vorsichtig mit persönlichen und finanziellen Informationen umzugehen und im Zweifel professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Interviewer: Und welche Rolle spielt die Rechtsberatung in solchen Fällen?
Kerstin Bontschev: Die Rechtsberatung ist entscheidend, um die eigenen Ansprüche zu verstehen und effektiv durchzusetzen. Eine spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt kann nicht nur helfen, den Betrug zu melden, sondern auch dabei unterstützen, etwaige Verluste zurückzufordern und die eigenen Rechte zu wahren.
Der aktuelle BaFin Hinweis:
Finanzaufsicht nutzt die E-Mail–Domain @bafin.de
Die BaFin versendet nur E–Mails mit der Domain @bafin.de und BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. E-Mail-Adressen mit einer anderen Domain stammen nicht von der BaFin. Betrügerinnen und Betrüger verwenden ähnliche Adressen.
Ein Beispiel für einen korrekten Absender ist poststelle@bafin.de. Davon abweichende E-Mail-Adressen, bei denen das Kürzel „BaFin“ auftaucht, stammen nicht von der Aufsicht – wie etwa poststelle@bafin.com. Dies gilt auch für Fälle, in denen das Kürzel BaFin in anderer Form in der E-Mail-Adresse auftaucht – wie etwa bafin@marketcontactgroup.online. Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Newsletter der BaFin abonniert haben, erhalten auch E-Mails mit dem Absender BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber auch dann wachsam sein, wenn die korrekte E-Mail–Domain angezeigt wird (Spoofing). Das gilt vor allem, wenn sie bislang keinen Kontakt zur BaFin hatten. Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun?
Die BaFin empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf derartige E–Mails keinesfalls zu reagieren, keine Anhänge zu öffnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Die Überschrift passt nicht zum Text. Beim Recovery Scam geht es um das betrügerische Angebot zur Rückholung von Geldern aus Finanzbetrug. Der Authority Scam ist korrekt beschrieben.