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Interview mit Marice Högel vom Verbraucherschutz-Portal verbraucherschutz-solar.de zum Urteil des OLG Karlsruhe

Tumisu (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich ein Urteil zur irreführenden Alterswerbung im Bereich Solartechnik gefällt. Was sind die wesentlichen Punkte dieses Urteils?

Marice Högel: Das Urteil ist in der Tat ein wichtiger Meilenstein im Wettbewerbsrecht. Es ging um ein Unternehmen, das mit einer 15-jährigen Tradition im Bereich Solartechnik geworben hat, obwohl es in der jetzigen Form erst seit wenigen Jahren tätig ist. Das Gericht entschied, dass solche Angaben irreführend sind, wenn sie den Eindruck erwecken, dass die beworbenen Leistungen – in diesem Fall „maßgeschneiderte Solarlösungen“ – tatsächlich schon seit 15 Jahren angeboten werden. Das war hier nicht der Fall, und das OLG hat die Werbeaussagen daher als unlauter eingestuft.

Frage: Warum genau hat das Gericht die Werbung als irreführend bewertet?

Högel: Die Werbung erweckte den Eindruck, dass das Unternehmen bereits seit 15 Jahren umfassende Solarlösungen anbietet – also Beratung, Planung, Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen. Tatsächlich aber beschränkte sich die Tätigkeit des Unternehmens in den ersten Jahren ausschließlich auf die Montage als Subunternehmer. Erst später wurde das Angebot auf Komplettlösungen ausgeweitet. Der durchschnittliche Verbraucher würde diese Differenzierung in der Werbung nicht erkennen, was zu einer Fehlvorstellung führt und die Kaufentscheidung beeinflussen könnte. Das macht die Werbung unlauter gemäß § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Frage: Welche Konsequenzen hat das Urteil für die betroffene Firma?

Högel: Die Firma darf die beanstandeten Werbeaussagen in ihrer bisherigen Form nicht mehr verwenden. Außerdem wurde sie zur Unterlassung verurteilt und trägt einen Großteil der Verfahrenskosten. Das Urteil zeigt, dass irreführende Werbung nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zudem könnten solche Verfahren das Vertrauen der Verbraucher nachhaltig schädigen, was sich negativ auf das Geschäft auswirkt.

Frage: Das Urteil spricht auch die Dringlichkeit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes an. Können Sie das erklären?

Högel: Ja, ein wichtiger Punkt. Im Wettbewerbsrecht gilt, dass einstweilige Verfügungen nur dann erlassen werden, wenn der Antragsteller seine Ansprüche zügig verfolgt. Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass Zögern, etwa durch das Einlegen einer Anschlussberufung statt einer eigenständigen Berufung, die Dringlichkeit widerlegen kann. Das bedeutet, wer sein Recht im Eilverfahren durchsetzen will, muss konsequent und schnell handeln. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Prozessführung.

Frage: Welche Bedeutung hat dieses Urteil für die Solarbranche und den Wettbewerb allgemein?

Högel: Das Urteil sendet ein klares Signal an alle Unternehmen, insbesondere in der Solarbranche: Wer mit Tradition und Erfahrung wirbt, muss diese Angaben lückenlos belegen können. Gerade in einem stark wachsenden Markt wie dem der erneuerbaren Energien vertrauen Verbraucher auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit der Anbieter. Das OLG Karlsruhe macht deutlich, dass Täuschungsversuche hier keinen Platz haben. Das schützt nicht nur die Verbraucher, sondern sorgt auch für fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern.

Frage: Welche Tipps würden Sie Unternehmen geben, um rechtliche Probleme bei der Werbung zu vermeiden?

Högel: Erstens sollten Unternehmen ihre Werbeaussagen regelmäßig auf ihre rechtliche Tragfähigkeit überprüfen, insbesondere wenn es um Angaben zur Erfahrung oder Tradition geht. Zweitens ist es ratsam, präzise Formulierungen zu verwenden – zum Beispiel: „Seit 2015 bieten wir Komplettlösungen im Bereich Photovoltaik an.“ So werden Missverständnisse vermieden. Drittens sollte man sich vor groß angelegten Werbekampagnen rechtlich beraten lassen, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.

Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre Einschätzungen!

Högel: Gern geschehen. Es ist entscheidend, dass sowohl Unternehmen als auch Verbraucher ihre Rechte und Pflichten kennen – besonders in einem so dynamischen und wichtigen Bereich wie der Solarenergie.

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