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Interview mit RA Kerstin Bontschev: Auswirkungen der The Grounds Kapitalmaßnahmen

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, was bedeutet die Ad-hoc-Mitteilung von The Grounds Real Estate Development AG für Aktionäre und Anleger?

Kerstin Bontschev: Die Mitteilung enthält mehrere wichtige Punkte, die Aktionäre und Anleger beachten sollten:

  1. Kapitalherabsetzung: Zunächst wird eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 durchgeführt. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der Aktien halbiert. Für Aktionäre ist das zunächst neutral, da sich der Wert ihrer Beteiligung nicht ändert, nur die Stückzahl.
  2. Kapitalerhöhung: Anschließend folgt eine massive Kapitalerhöhung um bis zu 53,4 Millionen Aktien. Das führt zu einer erheblichen Verwässerung für bestehende Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben.
  3. Einstieg von H.I.G. Capital: Ein von H.I.G. Capital gemanagter Fonds will 40 Millionen neue Aktien zeichnen. Das bedeutet einen signifikanten Eigentümerwechsel und potenziell eine neue strategische Ausrichtung.
  4. Änderung der Anleihebedingungen: Die Umwandlung der bestehenden Anleihe in eine Nullkuponanleihe ist für Anleihegläubiger sehr nachteilig, da sie auf Zinszahlungen verzichten müssen.
  5. Finanzielle Lage: Die angekündigten Abwertungen und das erwartete negative EBIT deuten auf eine angespannte finanzielle Situation hin.

Interviewer: Welche Handlungsoptionen haben Aktionäre jetzt?

Bontschev: Aktionäre sollten sorgfältig abwägen:

  1. Sie können ihre Bezugsrechte ausüben, um ihre relative Beteiligung zu halten. Das erfordert aber zusätzliches Kapital.
  2. Sie können die Bezugsrechte verkaufen, falls ein Markt dafür entsteht.
  3. Sie können untätig bleiben, was zu einer Verwässerung ihrer Beteiligung führt.

Die Entscheidung hängt von der individuellen finanziellen Situation und der Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung ab.

Interviewer: Und was raten Sie Anleihegläubigern?

Bontschev: Für Anleihegläubiger ist die Situation kritisch. Der Verzicht auf Zinsen ist ein erheblicher Einschnitt. Sie sollten prüfen, ob sie der Änderung zustimmen wollen. Allerdings scheint diese Zustimmung eine Voraussetzung für die Kapitalmaßnahmen zu sein, die möglicherweise notwendig sind, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Es ist eine Abwägung zwischen kurzfristigen Zinseinbußen und der langfristigen Sicherung ihrer Investition.

Interviewer: Wie beurteilen Sie den Einstieg von H.I.G. Capital?

Bontschev: Der Einstieg eines großen, erfahrenen Investors wie H.I.G. Capital kann positiv sein. Er bringt frisches Kapital und möglicherweise neue Expertise. Andererseits bedeutet es eine Machtverschiebung, die bestehende Aktionäre im Auge behalten sollten. Es wird wichtig sein, die künftige Strategie und Unternehmensführung genau zu beobachten.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Bontschev.

Bontschev: Gerne. Abschließend möchte ich betonen, dass alle Beteiligten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen sollten, um ihre Interessen zu wahren.

 

Die Meldung:

EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
The Grounds Real Estate Development AG: Kapitalmaßnahmen mit Beteiligung von H.I.G. Capital

09.08.2024 / 21:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


                                                            Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

 

                                          Kapitalmaßnahmen mit Beteiligung von H.I.G. Capital 
  • Angekündigte potenzielle Partnerschaft mit H.I.G. Capital soll jetzt umgesetzt werden
  • Kapitalerhöhung um bis zu EUR 53,4 Mio. mit vorheriger Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1
  • Weitere Aufstockung der im Oktober 2023 begebenen Anleihe
  • Aufschiebende Bedingung u.a. Verzicht auf Zinsansprüche aus der Anleihe WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2

Berlin, 9. August 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG („Gesellschaft“ / ISIN: DE000A2GSVV5) geht nunmehr die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der durch Adhoc-Mitteilung vom 13. Oktober 2023 angekündigten strategischen Partnerschaft mit Fonds, die von H.I.G. Capital gemanagt werden. Die in der vorgenannten Adhoc-Mitteilung angekündigte Kapitalerhöhung soll nunmehr im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 19. September 2024 beschlossen werden. Ausgegeben werden sollen bis zu 53.416.548 neue nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien („Neue Aktien“). Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Der Kapitalerhöhung soll eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorangehen, die in der gleichen Hauptversammlung beschlossen werden soll. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1, d.h. das Grundkapital soll vor der Kapitalerhöhung zunächst von EUR 17.805.517,00 auf EUR 8.902.758,00 eingeteilt in 8.902.758 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 herabgesetzt werden. Zuvor wird zum Zwecke der Glättung der Gesamtaktienzahl eine alte Aktie, die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, eingezogen. Hintergrund für die Kapitalherabsetzung ist zudem, dass die Gesellschaft sich entschlossen hat, aus Gründen der Vorsicht in ihrem Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2024 verschiedene Immobilien abzuwerten. Dies wird auch zu einem abweichenden Jahresergebnis für 2024 im Vergleich zur bisherigen Prognose führen. Die Gesellschaft erwartet ein negatives EBIT zwischen EUR -7 Mio. und EUR -9 Mio.

Eine Gesellschaft, die zu einem von H.I.G. Capital gemanagten Fonds gehört („Investor“), hat sich im Rahmen eines Zeichnungsvorvertrags verpflichtet, 40.000.000 Neue Aktien zu zeichnen. Die Zeichnungsverpflichtung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen u.a. die Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt für den Investor und das Nichtvorliegen wesentlicher nachteiliger Umstände. Eine aufschiebende Bedingung ist auch, dass die Bedingungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen geändert werden.

Aktionäre der Gesellschaft, die zusammen ca. 73 % des aktuellen Grundkapitals halten, haben sich verpflichtet, die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung zu unterstützen sowie dem Investor ihre Bezugsrechte zu übertragen. Die Gesellschaft rechnet mit einem Vollzug dieser Kapitalmaßnahmen zum Ende des Jahres.

Parallel hat sich der Investor verpflichtet, der Gesellschaft im Rahmen einer Aufstockung der im Oktober 2023 begebenen Anleihe kurzfristig weitere EUR 4.500.000,00 zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit einer bereits früher erfolgten Aufstockung beträgt das Volumen dieser Anleihe somit EUR 17.000.000,00. Gleichzeitig wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 31.12.2029 vereinbart.

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