Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Bontschev über die Erlaubnispflicht und Sittenwidrigkeit von privaten Darlehensgebern
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev über die Erlaubnispflicht und Sittenwidrigkeit von privaten Darlehensgebern

Tumisu (CC0), Pixabay
Teilen

diebewertung.de: Guten Tag, Frau Bontschev. In Zeiten der Zinserhöhung wird es für Verbraucher schwieriger, bei Banken Kredite zu erhalten. Infolgedessen sehen wir immer mehr private Darlehensgeber auf dem Markt auftauchen. Können Sie uns erklären, ab welchem Punkt ein privater Darlehensgeber der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegt?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Die Erlaubnispflicht nach dem KWG gilt für private Darlehensgeber, wenn sie gewerblich oder berufsmäßig Kredite anbieten. Hierbei ist zu beachten, dass die Erlaubnis von der zuständigen Aufsichtsbehörde erteilt werden muss. Es empfiehlt sich, bei der Recherche nach einem privaten Darlehensgeber zu überprüfen, ob dieser über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

diebewertung.de: Das ist ein wichtiger Aspekt für Verbraucher. Wir erhalten auch viele Fragen zur Sittenwidrigkeit von Krediten. Könnten Sie erläutern, wann eine Kreditgewährung als sittenwidrig angesehen wird?

Rechtsanwältin Bontschev: Natürlich. Eine Kreditgewährung gilt als sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem marktüblichen Effektivzins besteht. Dieses Missverhältnis kann entweder einen relativen Unterschied von 100 % oder einen absoluten Unterschied von 12 Prozentpunkten umfassen. Um den marktüblichen Effektivzins zu ermitteln, können beispielsweise die Daten der Bundesbank herangezogen werden, die auf ihrer Website abgerufen werden können.

diebewertung.de: Das ist eine nützliche Information für unsere Leser. Gibt es weitere Faktoren, die bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrags berücksichtigt werden sollten?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, bei der Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrags nach § 138 Abs. 1 BGB müssen alle objektiven und subjektiven Umstände berücksichtigt werden. Besonders relevant ist die Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Hierbei spielt der Vergleich des vereinbarten Zinssatzes mit dem marktüblichen Effektivzins eine wichtige Rolle. Wenn der geforderte Zinssatz doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Zinswucher vor.

diebewertung.de: Interessant. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn ein Kreditvertrag als sittenwidrig eingestuft wird?

Rechtsanwältin Bontschev: Wenn ein Kreditvertrag aufgrund von Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig ist, muss der Kreditnehmer nur den Kreditbetrag ohne Zinsen zurückzahlen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Prüfung der Sittenwidrigkeit eine Gesamtwürdigung aller Umstände erfordert und eine rechtliche Beratung in solchen Fällen unerlässlich ist.

diebewertung.de: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen. Gibt es noch etwas, das Sie unseren Lesern mitteilen möchten?

Rechtsanwältin Bontschev: Gerne. Insbesondere für Personen mit einer Rechtsschutzversicherung ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen und die rechtlichen Schritte in die richtige Richtung zu lenken. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zu beantworten und einen persönlichen Service anzubieten, der auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten ist. Dabei unterstützen wir auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

diebewertung.de: Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Expertise, Frau Bontschev. Wir werden sicherlich viele weitere Fragen zu diesem Thema erhalten, und es ist beruhigend zu wissen, dass professionelle Hilfe zur Verfügung steht.

Rechtsanwältin Bontschev: Ich bedanke mich für das Interview und stehe Ihnen und Ihren Lesern gerne zur Verfügung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: Was bedeutet der Kapitalaufschlag der BaFin für die Haftpflichtkasse VVaG?

Frage: Herr Blazek, die BaFin hat gegenüber der Haftpflichtkasse VVaG einen Kapitalaufschlag...

Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Finanzbetrug ist leider die Wachstumsbranche des Jahres“

Frage: Frau Bontschev, laut der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist Finanzbetrug mittlerweile eine „Wachstumsbranche“....

Interviews

Interview mit Thomas Bremer: „Der Vertrieb der DEGAG enttäuscht durch Passivität und Eigennutz“

Thomas Bremer, Experte und kritischer Beobachter der Finanz- und Immobilienbranche, hat in...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Jede Immobilie hat ein Eigenleben – das wird oft unterschätzt“

Das Haus in Tuttlingen ist nur ein Beispiel Frage: Herr Reime, viele...