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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Problematik rund um die Swiss Gold Treuhand GmbH
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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Problematik rund um die Swiss Gold Treuhand GmbH

styles66 (CC0), Pixabay
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Fragesteller: Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über die aktuelle Situation bezüglich der Swiss Gold Treuhand GmbH zu sprechen. Können Sie uns zunächst einmal erklären, worum es in diesem Fall genau geht?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Natürlich, gerne. In diesem Fall geht es um Investoren, die uns um Unterstützung gebeten haben, nachdem sie in Gold investiert haben, das ihnen von der Schweizer Gesellschaft Swiss Gold Treuhand angeboten wurde. Die Kunden haben Kaufverträge mit Lagervereinbarungen abgeschlossen, bei denen ein Kaufpreis vereinbart wurde, der eine 5%-ige Vermittlungsgebühr für den Erwerb von Rohgold mit einem Goldanteil von 900 (21,6 Karat) beinhaltete. Die Zahlungen sollten auf das Konto eines Treuhänders in Deutschland, der gleichzeitig als Anwalt tätig ist, erfolgen. Die Lagerung des Goldes sollte entweder in einem Schweizer Zollfreilager oder in einer Sammelverwahrung einer Schweizer oder französischen Raffinerie erfolgen.

Das Problem liegt in den Vertragsbedingungen, die besagen, dass das Eigentum der Kunden Teil der Sammelbestände werden sollte. Dies bedeutet, dass die Kunden zwar Eigentümer von Rohgold wurden, aber die Möglichkeit, die Miteigentumsgemeinschaft aufzuheben, ausgeschlossen war. Dies stellt einen Widerspruch dar. Kunden sollten jedoch das Recht haben, nach Kündigung der Lagervereinbarung entweder ihr Gold ausliefern zu lassen oder es zu Barren mit 999,9 / 1.000 Reingehalt verarbeiten zu lassen.

Fragesteller: Das klingt wirklich kompliziert. Wo genau liegt das Problem in diesem Fall?

Rechtsanwältin Bontschev: Das Hauptproblem ergab sich, als unsere Mandanten von der Swiss Gold Treuhand darüber informiert wurden, dass es Probleme bei der dritten italienischen Raffinerie gibt. Dort wurden Unregelmäßigkeiten von der staatlichen Finanzaufsicht festgestellt, die angeblich zur Beschlagnahme der dortigen Goldbestände geführt haben. Die Kunden wurden darüber informiert, dass die betrauten Personen „unregelmäßig“ gehandelt haben sollen und es zu Verzögerungen bei der Auslieferung ihres Goldes kommen kann.

Fragesteller: Wie sind Sie in dieser Situation vorgegangen?

Rechtsanwältin Bontschev: Wir haben zunächst die Lagervereinbarung gekündigt und die Herausgabe des Goldes gemäß den uns vorliegenden Kaufverträgen verlangt. Darüber hinaus prüfen wir die Widerruflichkeit des Kaufvertrages aufgrund möglicher fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Einige der problematischen Punkte, die wir dabei identifiziert haben, sind:

  1. a) Die Investoren haben nicht Gold mit dem höchsten Reingehalt erworben, sondern nur Gold mit einer Feindichte von 900/1000. Die beste Qualität mit der höchsten Reinheit ist immer Gold mit einem Reinheitsgehalt von 999,95/1.000, da dies die höchste Wertbeständigkeit bietet.
  2. b) Die Lagerung und der genaue Lagerort wurden den Mandanten nicht nachgewiesen, obwohl ihnen eine Lagerung in einem Schweizer Zollfreilager versprochen wurde, sowohl vom Vermittler als auch im Rahmen der Anlageberatung. Wir fordern daher den Nachweis des Erwerbs und der Lagerung des Goldes ein.
  3. c) Die Zahlung der Kaufpreise erfolgte auf das Konto eines Rechtsanwalts. Derzeit überprüfen wir, ob dabei mögliche Vorschriften zur Geldwäsche verletzt wurden.

Zusätzlich haben wir verschiedene potenzielle Haftungsgegner identifiziert und die Schweizer Finanzaufsicht sowie die BaFin über die Situation informiert.

Fragesteller: Vielen Dank, Herr Mustermann, für diese Einblicke in den Fall der Swiss Gold Treuhand GmbH. Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist und Unterstützung benötigt, welche Unterlagen sollten sie Ihnen zur Verfügung stellen?

Rechtsanwältin Bontschev: Gerne. Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist und unsere Hilfe benötigt, sollten sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

  • Den Kaufvertrag mit der Lagervereinbarung
  • Den Nachweis der Zahlung
  • Jeglichen weiteren Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Investition steht
  • Die Beratungsdokumentation des Vermittlers oder Anlageberaters

Mit diesen Informationen können wir besser verstehen, wie wir weiter vorgehen können, um den Mandanten in diesem komplexen Fall zu helfen.

Fragesteller: Vielen Dank, für Ihre Zeit und Ihr Fachwissen in dieser Angelegenheit.

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