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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden zur Insolvenz des Crowdinvestingprojektes ELA 105 GmbH
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden zur Insolvenz des Crowdinvestingprojektes ELA 105 GmbH

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Wir freuen uns, Sie heute zum Thema der Insolvenz der ELA 105 GmbH befragen zu können. Können Sie uns zunächst erläutern, welche Auswirkungen die vorläufige Insolvenzverwaltung auf die Anleger des Crowdinvestingprojekts hat?

Kerstin Bontschev: Guten Tag. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet zunächst, dass alle Geschäftsaktivitäten der ELA 105 GmbH unter die Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin fallen. Für die Anleger ist dies eine kritische Phase, da ihre Investitionen und mögliche Rückzahlungsansprüche nun von den Entscheidungen der Insolvenzverwaltung und dem weiteren Verlauf des Verfahrens abhängen.

Interviewer: Welche Rolle könnte das Unternehmen Bergfürst in diesem Kontext spielen, und besteht die Möglichkeit einer Haftung?

Kerstin Bontschev: Bergfürst als Plattform für das Crowdinvestingprojekt könnte eine zentrale Rolle spielen. Es ist wichtig zu prüfen, inwieweit Bergfürst für die Darstellung des Projekts und die eventuelle Nichtaufklärung über Risiken verantwortlich ist. Eine Haftung könnte sich ergeben, wenn nachgewiesen wird, dass Bergfürst fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, zum Beispiel bei der Informationsweitergabe an die Investoren.

Interviewer: Was können die Anleger in der aktuellen Situation tun?

Kerstin Bontschev: Die Anleger sollten ihre Ansprüche anmelden und sich über den Fortgang des Insolvenzverfahrens informieren. Es ist ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte im Verfahren angemessen vertreten zu können.

Interviewer: Und wie sehen Sie die Chancen für eine zufriedenstellende Lösung für die Anleger?

Kerstin Bontschev: Das hängt stark von den Ergebnissen der Insolvenzverwaltung und der finanziellen Situation der ELA 105 GmbH ab. Es ist möglich, dass die Anleger zumindest einen Teil ihrer Investitionen zurückerhalten, jedoch sind diese Fälle oft komplex und die Ergebnisse können variieren.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger in solchen Fällen gut informiert sind und ihre Rechte kennen.

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