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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev – Diagenics Group SE

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Rechtsanwältin Bontschev. Wir würden gerne mehr über die kürzliche BaFin-Warnung erfahren, die besagt, dass die Diagenics Group SE ihre Aktien in Deutschland nicht öffentlich anbieten darf, da ein erforderlicher Prospekt fehlt. Was sollte ein Anleger tun, der bereits Aktien dieses Unternehmens erworben hat?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Zuerst ist es wichtig zu verstehen, dass die BaFin-Maßnahme bedeutet, dass das Unternehmen seine Aktien vorerst nicht mehr öffentlich anbieten darf, weil notwendige Informationen im Prospekt fehlen. Für Anleger, die bereits Aktien erworben haben, könnte dies Unsicherheiten mit sich bringen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte könnten Anleger in Erwägung ziehen?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger könnten in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Position und möglichen Ansprüche zu klären. Sie könnten beispielsweise prüfen lassen, ob sie Ansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Informationen im Prospekt geltend machen können. Das könnte etwa Schadenersatzansprüche beinhalten.

Interviewer: Könnten Anleger ihre Aktien halten oder verkaufen, während diese Untersuchung läuft?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger haben prinzipiell die Möglichkeit, ihre Aktien zu halten oder zu verkaufen. Sie sollten jedoch die Entwicklungen genau beobachten und auch die möglichen Risiken bedenken, die mit dem Halten der Aktien verbunden sein könnten, wie beispielsweise Kursschwankungen oder Liquiditätsprobleme.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, um in Zukunft solche Probleme zu vermeiden?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten generell darauf achten, dass sie vor einer Investition ausreichend und korrekt informiert werden. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob für das öffentliche Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist. Die Datenbank der BaFin gibt darüber Auskunft und kann zur Überprüfung genutzt werden.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Zeit und die klaren Ratschläge, Frau Bontschev!

Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen! Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um informierte und sichere Investitionsentscheidungen treffen zu können.

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