Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich vor den Angeboten der Spar Global gewarnt, die ohne Erlaubnis Festgeldverträge und weitere Finanzdienstleistungen anbietet. Was können Anleger tun, die möglicherweise von dieser Warnung betroffen sind?
Kerstin Bontschev: Zunächst einmal sollten betroffene Anleger Ruhe bewahren und ihre aktuelle Situation sorgfältig prüfen. Die BaFin hat herausgefunden, dass Spar Global ohne die erforderliche Genehmigung Festgeldverträge und andere Finanzdienstleistungen anbietet. Das bedeutet, dass Spar Global nicht unter der Aufsicht der BaFin steht und somit keine Erlaubnis für diese Aktivitäten in Deutschland hat. Für betroffene Anleger ist es jetzt wichtig, alle Dokumente und Nachweise zu sichern, wie Kontoauszüge, Vertragsunterlagen und die gesamte Kommunikation mit Spar Global. Dies ist essenziell, falls rechtliche Schritte erforderlich werden.
Frage: Welche ersten Schritte empfehlen Sie Anlegern, die bereits Gelder an Spar Global überwiesen haben?
Kerstin Bontschev: Anleger sollten umgehend versuchen, den Kontakt mit ihrer Bank aufzunehmen und herauszufinden, ob eine Rückbuchung möglich ist. Zwar ist dies oft schwierig, wenn die Zahlung bereits abgeschlossen ist, doch manche Banken bieten Unterstützung bei der Rückholung von Geldern in Verdachtsfällen an. Weiterhin sollten Anleger unbedingt die BaFin-Meldung ernst nehmen und keine weiteren Gelder an Spar Global überweisen.
Falls Spar Global weiterhin Kontakt aufnimmt oder versucht, Anleger zu neuen Investitionen zu überreden, sollten diese Interaktionen dokumentiert werden. Es ist ratsam, auf keinen Fall auf neue Aufforderungen einzugehen.
Frage: Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits Verluste erlitten haben?
Kerstin Bontschev: In solchen Fällen kann es hilfreich sein, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch die Einschaltung der Verbraucherzentrale kann sinnvoll sein, da diese oft wertvolle Hinweise und Unterstützung bietet. Darüber hinaus sollten Anleger die Option prüfen, rechtliche Schritte gegen Spar Global einzuleiten. Eine Anwältin oder ein Anwalt, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, kann hier helfen, indem geprüft wird, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche bestehen.
Frage: Die BaFin weist darauf hin, dass Spar Global auch über andere Websites agiert hat, darunter spar-inc.com und spar24check.com. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger?
Kerstin Bontschev: Dies deutet darauf hin, dass es sich um eine möglicherweise breit angelegte Struktur handelt, bei der unter verschiedenen Websites dasselbe oder ein ähnliches Geschäftsmodell betrieben wird. Wenn Anleger über eine dieser Websites investiert haben, sind sie möglicherweise ebenfalls betroffen und sollten dieselben Schritte wie zuvor beschrieben einleiten.
Es ist außerdem sinnvoll, regelmäßig die BaFin-Warnungen zu konsultieren, um Informationen über weitere potenziell unseriöse Anbieter zu erhalten.
Frage: Wie können sich Anleger in Zukunft besser vor solchen Betrugsmaschen schützen?
Kerstin Bontschev: Vorsicht und eine gründliche Überprüfung sind das A und O. Anleger sollten immer prüfen, ob ein Anbieter eine Lizenz der BaFin hat, bevor sie Geld investieren. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist öffentlich zugänglich und kann genutzt werden, um die Seriosität eines Anbieters zu überprüfen. Zudem sollte man skeptisch werden, wenn hohe Renditen bei minimalem Risiko versprochen werden – dies ist häufig ein Warnsignal.
Ein weiteres wichtiges Mittel zur Vorsorge ist das Sammeln von Informationen über die Anbietermärkte und eine umfassende Beratung durch unabhängige Finanzexperten. Das Wissen um gängige Betrugsmethoden und Vorsichtsmaßnahmen, etwa in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“, hilft ebenfalls, frühzeitig verdächtige Angebote zu identifizieren.
Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre hilfreichen Ratschläge und Einblicke.
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