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Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über aktuelle FMA-Warnungen: „Wenn etwas zu gut klingt, ist es meist auch nicht seriös“
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über aktuelle FMA-Warnungen: „Wenn etwas zu gut klingt, ist es meist auch nicht seriös“

geralt (CC0), Pixabay
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Frau Bontschev, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 29. März gleich drei Warnmeldungen veröffentlicht – gegen Trilox AI, Inteli Law LLP (Banxso) und Vermögens Pilot. Was ist da los?

Kerstin Bontschev: Das zeigt sehr deutlich, wie aktiv unseriöse Anbieter derzeit am Markt agieren. In allen drei Fällen handelt es sich um Unternehmen, die ohne die notwendige Konzession Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten – konkret also unerlaubt Bank- oder Anlagegeschäfte machen. Die FMA greift hier mit ihren Warnungen ein, um Verbraucher zu schützen und auf die fehlende Zulassung hinzuweisen.

Was bedeutet das konkret für Verbraucher, die dort investiert haben oder investieren wollen?

Bontschev: Ganz klar: Finger weg. Wenn ein Unternehmen keine Zulassung durch die FMA hat, fehlt die rechtliche Grundlage für sein Handeln – und damit auch jeder Schutz für den Kunden. Wer dort investiert, geht ein erhebliches Risiko ein, nicht nur sein Geld zu verlieren, sondern im Fall eines Betrugs oder einer Insolvenz kaum Chancen auf Rückzahlung zu haben.

Fangen wir mit Trilox AI an. Was ist hier das Problem?

Bontschev: Trilox AI tritt als Anbieter auf, der mit Künstlicher Intelligenz angeblich hochrenditestarke Investments anbietet – vermutlich im Bereich automatisierter Wertpapiergeschäfte. Doch genau das darf in Österreich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der FMA erfolgen. Diese hat Trilox AI nicht. Wer hier investiert, schließt also Verträge mit einem nicht befugten Anbieter. Das ist ein hohes Risiko – ganz gleich, wie professionell die Webseite wirkt.

Auch Banxso, vertreten durch Inteli Law LLP, steht auf der Warnliste. Was steckt dahinter?

Bontschev: Hier wird unter dem Deckmantel einer angeblichen Anwaltskanzlei mit Sitz in den USA eine Plattform betrieben, die Finanzdienstleistungen anbietet. Die Konstruktion wirkt bewusst verschleiernd. Solche Modelle werden häufig genutzt, um Vertrauen zu erzeugen – etwa durch ausländische Adressen oder die Nennung angeblicher Berater. Aber ohne FMA-Zulassung ist das schlicht illegal.

Bei Vermögens Pilot geht es um Einlagengeschäft – was ist daran so problematisch?

Bontschev: Die Entgegennahme von Geldern zur Anlage – also klassische „Sparverträge“ oder „Festgeldangebote“ – ist ein besonders sensibles Bankgeschäft. Dafür braucht man eine Banklizenz. Vermögens Pilot hat laut FMA keine – und gibt sich offenbar auch noch als ein anderer, seriöser Anbieter aus. Das ist besonders gefährlich, weil hier mit Verwechslungsgefahr gespielt wird.

Was raten Sie Verbraucher:innen, die mit solchen Angeboten in Berührung kommen?

Bontschev: Zuerst: Ruhe bewahren. Nicht auf schnelle Entscheidungen drängen lassen – das ist oft ein Warnzeichen. Dann: Prüfen, ob der Anbieter auf der Unternehmensdatenbank der FMA gelistet ist. Ist das nicht der Fall, sollte man keinesfalls Geld überweisen. Im Zweifel: Finger weg und rechtlichen Rat einholen. Und wenn schon investiert wurde – möglichst schnell Anzeige erstatten und Schaden dokumentieren.

Ihr Fazit in einem Satz?

Bontschev: Vertrauen ist gut, FMA-Zulassung ist besser – alles andere ist im besten Fall leichtsinnig, im schlimmsten Fall Betrug.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Bontschev.

Bontschev: Sehr gern – Aufklärung ist der beste Verbraucherschutz.

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