Interviewer: Frau Bontschev, das Insolvenzverfahren über die Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH läuft bereits seit einigen Jahren. Können Sie uns einen Überblick über die Situation geben?
Kerstin Bontschev: Gerne. Die Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH hatte von Anlegern Nachrangdarlehen aufgenommen, was bedeutet, dass die Anleger als Darlehensgeber fungierten. Nach einer Entscheidung des OLG Köln wurden die Klauseln zu diesen Nachrangdarlehen als unwirksam angesehen. Damit hatten die Anleger Anspruch auf Rückerstattung ihrer Geldbeträge, da die Gesellschaft die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 KWG nicht besaß. Dies führte letztlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte haben Sie in diesem Zusammenhang unternommen?
Kerstin Bontschev: Wir haben in mehreren Verfahren den Geschäftsführer der Gesellschaft auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 32 und 52 KWG in Anspruch genommen. Dabei konnten wir auch obergerichtlich Recht erhalten, was den Druck auf die Gesellschaft erhöht hat.
Interviewer: Nun gibt es Neuigkeiten: Der Insolvenzverwalter fordert Rückzahlungen von den Anlegern. Was steckt hinter dieser Forderung?
Kerstin Bontschev: Richtig, der Insolvenzverwalter hat sich an die Anleger gewandt und verlangt die Rückzahlung der Zahlungen, die nach dem 22.06.2018 geleistet wurden. Die Begründung lautet, dass die Anleger seit diesem Datum von einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft gewusst hätten und dass die Zahlungen nicht hätten behalten werden dürfen. Dies wird durch einen Satz aus einem Schreiben der Gesellschaft abgeleitet, in dem es heißt: „Für Sie bedeutet dieses, dass wir Ihre Anlage in den nächsten Jahren geordnet zurückführen müssen.“
Interviewer: Wie schätzen Sie diese Forderung ein?
Kerstin Bontschev: Wir sind der Meinung, dass die Argumentation des Insolvenzverwalters nicht ausreicht, um die Voraussetzungen für eine Anfechtung zu erfüllen. Die Kenntnis der Anleger über anfechtbare Zahlungen ist entscheidend, und wir sind überzeugt, dass das vorgelegte Schreiben nicht ausreicht, um diese Kenntnis zu belegen.
Interviewer: Welche Schritte sollten die Anleger nun unternehmen?
Kerstin Bontschev: Es ist wichtig, dass die Anleger schnell handeln, da eine kurze Frist gesetzt wurde, auf die sie reagieren sollten. Wir raten den Anlegern, sich dringend an einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, um eine individuelle rechtliche Beratung zu erhalten. So können sie ihre Möglichkeiten und eventuelle Einwendungen umfassend prüfen lassen.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für die wertvollen Informationen und Ihre Einschätzungen zu dieser komplexen Situation.
Kerstin Bontschev: Ich danke Ihnen! Es ist wichtig, dass Anleger gut informiert sind und die richtigen Schritte unternehmen, um ihre Interessen zu wahren.
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