Frage: Frau Bontschev, ein Ehepaar aus Frankfurt hat kürzlich vor dem Oberlandesgericht versucht, ihre Baufinanzierung nach neun Jahren zu widerrufen – und ist gescheitert. Was genau war der Fall?
Kerstin Bontschev: Das Ehepaar hatte vor neun Jahren einen Kreditvertrag über 124.000 Euro abgeschlossen, um eine Immobilie zu finanzieren. Sie wollten diesen Vertrag widerrufen, da sie der Meinung waren, dass die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft sei. Die Kläger argumentierten, dass sie nicht ausreichend und korrekt über ihre Widerrufsrechte informiert wurden und sahen darin eine Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln.
Frage: Wie viel hatten die Kläger bereits an die Bank gezahlt?
Kerstin Bontschev: Das Paar hatte bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits rund 33.000 Euro zurückgezahlt. Sie waren der Auffassung, dass sie aufgrund der fehlerhaften Belehrung das Darlehen rückabwickeln könnten und ihre Zahlungen zurückfordern dürften.
Frage: Warum ist das Gericht nicht auf die Argumente der Kläger eingegangen?
Kerstin Bontschev: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Widerruf als verfristet und somit unwirksam bewertet. Die Bank hatte ihrer Meinung nach alle gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung erfüllt. Das Gericht stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entsprach, und berief sich dabei auf die sogenannte „Gesetzlichkeitsfiktion“. Diese besagt, dass bestimmte Muster für Widerrufsbelehrungen, die der Gesetzgeber vorschreibt, automatisch als korrekt angesehen werden – auch wenn sie etwas komplex oder schwer verständlich erscheinen.
Frage: Was war das Hauptargument der Kläger?
Kerstin Bontschev: Die Kläger hatten vor allem bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung sogenannte „Kaskadenverweise“ enthielt, also Verweise auf andere gesetzliche Regelungen, die aus ihrer Sicht unzulässig und irreführend seien. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass diese Verweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine unzulässigen Elemente enthalten.
Frage: Warum wurde die Revision in diesem Fall nicht zugelassen?
Kerstin Bontschev: Die Revision wurde nicht zugelassen, weil das Gericht keine grundsätzlichen Rechtsfragen sah, die über den Einzelfall hinausgehen. Es gab aus Sicht des Gerichts keine neuen Rechtsfragen, die eine erneute Überprüfung erfordert hätten. Zudem hat das Gericht bestätigt, dass die Widerrufsbelehrungen der Bank den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Frage: Was bedeutet dieses Urteil für Verbraucher, die ebenfalls über einen Widerruf ihres Kreditvertrags nachdenken?
Kerstin Bontschev: Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung genau einhalten. Verbraucher sollten sich allerdings bewusst sein, dass es immer schwieriger wird, ältere Kreditverträge erfolgreich zu widerrufen, insbesondere wenn die Widerrufsbelehrung gesetzlich als korrekt gilt. Wer über einen Widerruf nachdenkt, sollte sich daher gründlich beraten lassen, um Chancen und Risiken im Vorfeld zu klären.
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