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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Klage gegen den Geschäftsführer der adcada GmbH

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Wir möchten heute über die rechtlichen Schritte gegen den Geschäftsführer der adcada GmbH, Benjamin Kühn, sprechen. Könnten Sie zunächst das Firmengeflecht um die adcada GmbH erläutern?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Die adcada GmbH wurde 2015 gegründet, mit Frau Dana Kühn, der Ehefrau von Heiko Kühn, als Gesellschafterin. Heiko Kühn ist der Stiefvater von Benjamin Kühn, gegen den wir im Namen unserer Mandanten Klage erhoben haben. Benjamin Kühn war Geschäftsführer mehrerer Tochtergesellschaften der adcada GmbH, darunter adcada.capital, adcada.finance, Adcada.healthcare und adcada.immo. Diese Firmen waren in verschiedenen Bereichen tätig, von der Entwicklung von Kommunikationskonzepten bis hin zum E-Commerce.

Interviewer: Wie kam es zur Klage gegen Benjamin Kühn?

Kerstin Bontschev: Unsere Mandanten hatten in Produkte der adcada-Gruppe investiert, unter anderem durch partiarische Darlehen mit einer Gewinnbeteiligung und festen Zinsen. Um ihre Investitionen abzusichern, ließen sie sich von Benjamin Kühn eine Höchstbetragsbürgschaft ausstellen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der adcada GmbH haben wir diese Bürgschaft in Anspruch genommen und Benjamin Kühn zur Zahlung aufgefordert.

Interviewer: Wie verlief der Gerichtsprozess?

Kerstin Bontschev: Im Verlauf der mündlichen Verhandlung deutete das Landgericht Rostock an, dass es unserem Anspruch grundsätzlich stattgeben würde, allerdings unter Abzug der bereits erhaltenen Zinszahlungen. Daraufhin hat Benjamin Kühn die Forderung anerkannt, wodurch ein Urteil gegen ihn vermieden wurde.

Interviewer: Was bedeutet das Anerkennen der Forderung durch Benjamin Kühn für Ihre Mandanten?

Kerstin Bontschev: Das Anerkennen der Forderung ist ein positiver Schritt, da es unseren Mandanten ermöglicht, direkt in die Zwangsvollstreckung zu gehen, ohne auf ein endgültiges Urteil warten zu müssen. Es zeigt auch, dass Benjamin Kühn die Verantwortung für die Verpflichtungen, die er eingegangen ist, zumindest teilweise akzeptiert.

Interviewer: Was erwarten Sie von der Zwangsvollstreckung?

Kerstin Bontschev: Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das seine eigenen Herausforderungen mit sich bringt. Wir sind vorsichtig optimistisch, aber es bleibt abzuwarten, inwieweit wir die Forderungen für unsere Mandanten realisieren können. Wie ich oft sage: Geld ist nie wirklich weg; es befindet sich nur vorübergehend in den Händen anderer.

Interviewer: Frau Bontschev, wir danken Ihnen für diese aufschlussreichen Informationen und wünschen Ihnen und Ihren Mandanten viel Erfolg bei den weiteren Schritten.

Kerstin Bontschev: Vielen Dank. Es war mir ein Vergnügen, und ich hoffe, dass unsere Arbeit dazu beiträgt, Gerechtigkeit für die betroffenen Anleger zu schaffen.

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