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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zum verabschiedeten Cannabisgesetz

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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich heute Zeit genommen haben, um über das kürzlich im Bundesrat verabschiedete Cannabisgesetz zu sprechen, das nun in Kraft treten kann. Welche Hauptziele verfolgt das Gesetz aus Ihrer Sicht?

Kerstin Bontschev: Guten Tag. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik herbeizuführen. Bisher lag der Fokus auf der Strafverfolgung, was weder den Gesundheitsschutz noch die Eindämmung der Drogenkriminalität signifikant verbessert hat. Mit dem neuen Gesetz wird der private und gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis ermöglicht, um die Risiken des Schwarzmarktes zu minimieren und die Aufklärung sowie Prävention zu stärken.

Jens Reime: Genau. Zusätzlich zu Kerstins Punkten möchte ich hervorheben, dass das Gesetz auch eine Amnestieregelung beinhaltet. Diese ist aus Gerechtigkeitsgründen besonders wichtig, da sie rückwirkend Strafen für konsumnahe Cannabisdelikte erlässt, die unter dem alten Recht ausgesprochen wurden, aber nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind.

Interviewer: Es gibt jedoch eine klare Regelung gegen die Einrichtung zentraler Anbauflächen. Wie bewerten Sie diese Einschränkung?

Kerstin Bontschev: Diese Regelung ist aus meiner Sicht essentiell, um den nicht-gewerblichen Charakter des Eigenanbaus zu wahren. Es soll verhindert werden, dass unter dem Deckmantel von Anbauvereinigungen kommerzielle „Plantagen“ entstehen, die den Zielen des Gesetzes widersprechen würden.

Jens Reime: Ich stimme Kerstin zu. Die Beschränkung dient dazu, eine Kommerzialisierung und mögliche Konzentration des Anbaus zu unterbinden, was wiederum den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität fördern könnte. Es ist ein Balanceakt, der die Intention des Gesetzes schützt.

Interviewer: Das Gesetz sieht auch vor, dass die Auswirkungen, insbesondere auf den Jugendschutz, kontinuierlich evaluiert werden. Wie wichtig ist dieser Aspekt?

Jens Reime: Dieser Evaluationsprozess ist fundamental. Es geht nicht nur darum, ein Gesetz zu verabschieden, sondern auch dessen langfristige Auswirkungen zu überwachen. Die Evaluation ermöglicht es, nötige Anpassungen vorzunehmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie den Gesundheitsschutz insgesamt sicherzustellen.

Kerstin Bontschev: Genau, die Evaluierung ist ein Schlüsselaspekt, um sicherzustellen, dass das Gesetz die gewünschten positiven Effekte erzielt und gleichzeitig unerwünschte Nebenwirkungen minimiert. Es zeigt auch das Engagement der Regierung, evidenzbasierte Politik zu betreiben und gegebenenfalls nachzusteuern.

Interviewer: Wie sehen Sie die Rolle der Aufklärung und Prävention im Rahmen dieses Gesetzes?

Kerstin Bontschev: Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit ist ein zentraler Pfeiler des Gesetzes. Durch gezielte Informationskampagnen und Bildungsmaßnahmen, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, sollen die Risiken des Cannabiskonsums transparent gemacht und das Bewusstsein für gesundheitliche Gefahren geschärft werden.

Jens Reime: Und um diese Maßnahmen zu unterstützen, sind sowohl finanzielle Mittel als auch strukturelle Vorkehrungen, wie die Schulung der Präventionsbeauftragten in den Anbauvereinigungen, vorgesehen. Das zeigt, dass der Staat eine proaktive Rolle in der Präventionsarbeit übernimmt, um die gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums zu steuern.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime

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Das Verbot von zentralen Anbauflächen für Cannabis durch das neue Gesetz wirft für die Deutsche Anbaugesellschaft und ihre Investoren einige Herausforderungen auf, insbesondere im Hinblick auf die geplante Cannabisplantage in Greifswald. Das Ziel, für Cannabis Social Clubs die Dienstleistung des Anbaus anzubieten, steht im direkten Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben, die einen nicht-gewerblichen, gemeinschaftlichen Eigenanbau vorsehen und kommerziellen Großanbauflächen entgegenwirken sollen.

Für investierte Anleger ergeben sich nun mehrere Handlungsoptionen:

  1. Rechtliche Prüfung: Anleger sollten eine rechtliche Prüfung durchführen lassen, um festzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, das investierte Kapital zurückzuerhalten oder anderweitig zu verwenden. Es könnte möglich sein, dass die Anbaugesellschaft alternative, gesetzeskonforme Geschäftsmodelle entwickeln kann, die das investierte Kapital nutzen.
  2. Kommunikation mit der Anbaugesellschaft: Investoren sollten in Dialog mit der Deutschen Anbaugesellschaft treten, um zu verstehen, welche Schritte das Unternehmen unternimmt, um auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Das Unternehmen könnte Pläne haben, das Geschäftsmodell anzupassen oder Investitionen in andere, rechtmäßige Projekte umzuleiten.
  3. Teilnahme an Investorenversammlungen: Sofern möglich, sollten Investoren an Versammlungen teilnehmen, um ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Auf diesen Versammlungen können wichtige Entscheidungen getroffen werden, die die Zukunft der Anbaugesellschaft und die Rückgewinnung der investierten Gelder betreffen.
  4. Rechtliche Ansprüche geltend machen: Falls die Anbaugesellschaft keine zufriedenstellende Lösung anbietet, könnten Investoren rechtliche Schritte einleiten, um ihre Investitionen zurückzufordern. Dies sollte jedoch als letzte Option betrachtet werden, da rechtliche Auseinandersetzungen oft langwierig und kostenintensiv sind.
  5. Steuerliche und finanzielle Beratung: Investoren sollten sich auch steuerlich und finanziell beraten lassen, um mögliche Verluste optimal zu gestalten und weitere finanzielle Schritte sinnvoll zu planen.

Es ist wichtig, dass Investoren sich über ihre Rechte im Klaren sind und proaktiv handeln, um ihre Investitionen zu schützen. Die Situation erfordert eine sorgfältige Bewertung aller verfügbaren Optionen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

 

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