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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was Anleger nach der Insolvenzmeldung der Bauwerk GmbH beachten müssen

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit nehmen, um mit uns zu sprechen. Die Insolvenzmeldung der Bauwerk GmbH hat viele Anleger verunsichert. Was sollten betroffene Anleger jetzt unbedingt beachten?

Kerstin Bontschev: Guten Tag. Es ist wichtig, dass Anleger in einer solchen Situation schnell und besonnen handeln. Zunächst sollten sie sämtliche Unterlagen zu ihren Investitionen bei der Bauwerk GmbH sammeln. Dazu gehören Verträge, Korrespondenz und alle Nachweise über geleistete Zahlungen.

Interviewer: Wie können Anleger herausfinden, welche Ansprüche sie im Insolvenzverfahren geltend machen können?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten ihre Ansprüche genau prüfen oder prüfen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Rückzahlungsansprüche aus Darlehensverträgen oder Schadensersatzansprüche. Es ist ratsam, sich hierzu an einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, der die individuelle Situation beurteilen kann.

Interviewer: Wie sieht es mit der Frist zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren aus?

Kerstin Bontschev: Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Gläubiger auffordert, ihre Forderungen anzumelden. Es ist äußerst wichtig, diese Frist einzuhalten, da Forderungen sonst nicht berücksichtigt werden können. Die genauen Fristen und das Prozedere werden vom Insolvenzgericht bekannt gegeben.

Interviewer: Können Anleger mit einer vollständigen Rückzahlung ihrer Investition rechnen?

Kerstin Bontschev: Das hängt stark von der Vermögenslage der Bauwerk GmbH und dem Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. In den meisten Fällen müssen Anleger jedoch damit rechnen, nur einen Teil ihrer Forderungen erstattet zu bekommen. Die Quote kann variieren und wird erst nach Abschluss der Verwertung des Unternehmensvermögens feststehen.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, neben dem Insolvenzverfahren weitere Schritte zu unternehmen?

Kerstin Bontschev: Ja, unter bestimmten Umständen können weitere rechtliche Schritte sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Ansprüche gegen Dritte bestehen, die nicht von der Insolvenz betroffen sind. Das können etwa Geschäftsführer der Gesellschaft oder Dritte sein, die eine Haftung für die entstandenen Verluste tragen könnten. Auch hier ist eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich.

Interviewer: Welchen Rat würden Sie Anlegern abschließend mit auf den Weg geben?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten in dieser Situation Ruhe bewahren und sich professionellen Rat einholen. Schnelle, unüberlegte Entscheidungen können die Lage oft verschlimmern. Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und strategisch vorzugehen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese klaren und hilfreichen Ausführungen.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und wünsche allen Betroffenen viel Erfolg bei der Bewältigung dieser herausfordernden Situation.

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