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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Was betroffene Anleger von capital-horizon.eu jetzt tun können“
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Was betroffene Anleger von capital-horizon.eu jetzt tun können“

styles66 (CC0), Pixabay
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Frage: Frau Bontschev, die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website capital-horizon.eu, auf der ohne Erlaubnis Festgeldverträge und Finanzdienstleistungen angeboten wurden. Viele Anleger fragen sich jetzt, wie sie reagieren sollen, wenn sie bereits Geld investiert haben. Was raten Sie den Betroffenen?

Kerstin Bontschev: Zunächst einmal sollten betroffene Anleger ruhig bleiben und systematisch vorgehen. Der wichtigste Schritt ist, alle Unterlagen und Belege zu sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, E-Mails, Verträge oder sonstige Kommunikation mit den Betreibern von capital-horizon.eu. Diese Dokumente können entscheidend sein, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Danach empfehle ich, schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen. Die BaFin-Warnung zeigt, dass es sich hier mutmaßlich um ein Unternehmen handelt, das ohne Erlaubnis tätig ist. In solchen Fällen besteht oft ein Verdacht auf unseriöse Geschäftspraktiken oder sogar Betrug. Betroffene sollten prüfen lassen, ob sie rechtliche Schritte gegen die Betreiber einleiten können, um ihr Geld zurückzuholen.

Frage: Die Betreiber von capital-horizon.eu sind laut BaFin nicht beaufsichtigt. Wie wirkt sich das auf die Chancen der Anleger aus, ihr Geld zurückzubekommen?

Kerstin Bontschev: Der Umstand, dass die Betreiber ohne BaFin-Erlaubnis tätig waren, ist ein klares Warnsignal. Es bedeutet, dass Anleger hier möglicherweise auf ein illegales Angebot hereingefallen sind. Leider stehen die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung in solchen Fällen oft schlecht, besonders wenn die Betreiber im Ausland sitzen oder bereits untergetaucht sind.

Allerdings gibt es Wege, die Erfolgschancen zu erhöhen. Mit einer fundierten rechtlichen Prüfung können wir herausfinden, ob die Betreiber identifizierbar sind, ob sie Vermögenswerte in Deutschland besitzen oder ob andere Parteien – etwa Vermittler oder Zahlungsdienstleister – in die Haftung genommen werden können. Die Erfolgsaussichten hängen also stark von den individuellen Umständen ab.

Frage: Was können Anleger tun, wenn die Betreiber bereits verschwunden sind?

Kerstin Bontschev: Wenn die Betreiber tatsächlich untergetaucht sind, kann das die Rückholung des Geldes erschweren. Dennoch sollten Anleger nicht vorschnell aufgeben. In solchen Fällen prüfen wir, ob gegen Dritte vorgegangen werden kann. Zahlungsdienstleister, Banken oder Plattformen, die für die Abwicklung der Zahlungen genutzt wurden, können unter bestimmten Umständen ebenfalls in die Haftung genommen werden.

Außerdem kann es sinnvoll sein, sich an Ermittlungsbehörden wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu wenden. Je mehr Betroffene Anzeigen erstatten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Betreiber rechtlich verfolgt werden.

Frage: Wie bewerten Sie die Rolle der BaFin in diesem Fall?

Kerstin Bontschev: Die BaFin erfüllt hier ihre Aufgabe als Warninstanz, indem sie Verbraucher über solche illegalen Aktivitäten informiert. Das Problem ist jedoch, dass solche Warnungen oft zu spät kommen – also erst dann, wenn viele Anleger ihr Geld bereits investiert haben. Die BaFin hat keine Mittel, um Betroffenen ihr Geld zurückzuholen. Das bleibt den Anlegern selbst überlassen, oft in Verbindung mit einem Anwalt oder einer Sammelklage.

Frage: Sie haben Sammelklagen angesprochen. Wäre das in diesem Fall eine sinnvolle Option?

Kerstin Bontschev: Absolut. Wenn sich mehrere Betroffene zusammenschließen, können sie durch eine Bündelung ihrer Ansprüche eine stärkere Verhandlungsposition erreichen. Das senkt nicht nur die Kosten für den Einzelnen, sondern erhöht auch den Druck auf die Verantwortlichen, falls diese noch greifbar sind.

Unser Ziel bei Sammelklagen ist es, das Risiko für die Anleger zu minimieren und effizient gegen die Täter oder mögliche Mittäter vorzugehen. Hier könnte eine Interessengemeinschaft der Geschädigten sinnvoll sein.

Frage: Was ist Ihr abschließender Rat an Anleger, die bereits investiert haben oder allgemein über Geldanlagen im Internet nachdenken?

Kerstin Bontschev: Für Anleger, die betroffen sind, gilt: Handeln Sie schnell, aber überlegt. Sichern Sie Ihre Belege und ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt hinzu. Zögern Sie nicht, Strafanzeige zu erstatten – jede Information kann helfen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Für künftige Investitionen ist mein dringender Rat: Recherchieren Sie gründlich, bevor Sie Geld investieren. Überprüfen Sie, ob ein Anbieter eine BaFin-Lizenz hat. Wenn Ihnen Renditeversprechen zu gut klingen, um wahr zu sein, sind sie es oft auch. Seien Sie besonders vorsichtig bei Angeboten, die Sie unter Zeitdruck setzen – das ist ein klassisches Zeichen für Betrugsmaschen.

Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese hilfreichen Einblicke.

Kerstin Bontschev: Gerne. Es ist wichtig, dass Anleger ihre Rechte kennen und die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.

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