Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin warnt vor der ARINS Consulting LLC, die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Was bedeutet das für betroffene Verbraucher?
Kerstin Bontschev: Die Warnung der BaFin ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten. Das bedeutet für Verbraucher, dass sie keinerlei rechtlichen Schutz haben, wenn sie dort investieren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In vielen Fällen handelt es sich bei solchen Anbietern um dubiose Unternehmen oder gar Betrugsmaschen.
1. Erste Schritte für betroffene Verbraucher
Interviewer: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie bereits Geld an ARINS Consulting LLC überwiesen haben?
Kerstin Bontschev: Wer bereits Geld investiert oder überwiesen hat, sollte sofort handeln:
- Zahlungen stoppen: Falls noch Überweisungen ausstehen oder Ratenzahlungen laufen, sollten Verbraucher versuchen, diese zu stoppen.
- Bank kontaktieren: Bei Überweisungen kann es in manchen Fällen möglich sein, eine Rückbuchung zu veranlassen – das hängt von der Bank und der Zahlungsart ab.
- Anwalt oder Verbraucherzentrale einschalten: Eine rechtliche Beratung kann helfen, die Chancen auf Rückforderungen oder andere Maßnahmen zu prüfen.
- Anzeige erstatten: Verbraucher sollten sich an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden und eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts stellen.
2. Wie erkennt man unseriöse Finanzdienstleister?
Interviewer: Wie können Verbraucher verhindern, auf solche Angebote hereinzufallen?
Kerstin Bontschev: Es gibt einige Warnsignale, die auf ein unseriöses Angebot hindeuten:
- Keine BaFin-Lizenz: Verbraucher sollten in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter wirklich lizenziert ist.
- Aggressive Verkaufsmaschen: Unerwünschte Anrufe oder Druck, schnell zu investieren, sind Warnsignale.
- Fehlende Transparenz: Wenn ein Unternehmen keine klaren Informationen zu seiner Registrierung, den Risiken oder den Gebühren bereitstellt, ist Vorsicht geboten.
- Versprechen hoher Gewinne ohne Risiko: Solche Angebote sind fast immer unseriös.
3. Kann man sein Geld zurückbekommen?
Interviewer: Gibt es eine Möglichkeit, das investierte Geld zurückzuholen?
Kerstin Bontschev: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn das Geld per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt wurde, gibt es unter Umständen eine Chargeback-Möglichkeit über die Bank. Bei klassischen Überweisungen ist das schwieriger, aber ein Anwalt kann prüfen, ob rechtliche Schritte oder ein zivilrechtliches Vorgehen möglich sind. Zudem könnten Ermittlungen gegen das Unternehmen helfen, Vermögenswerte zu sichern.
4. Fazit und Handlungsempfehlung
Interviewer: Was raten Sie Verbrauchern abschließend?
Kerstin Bontschev:
- Nicht weiter investieren und alle Zahlungen sofort stoppen.
- Eigene Bank kontaktieren, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen.
- Rechtliche Hilfe einholen, um Ansprüche zu prüfen.
- Die BaFin-Warnung ernst nehmen und unseriöse Anbieter vermeiden.
- Künftige Geldanlagen gründlich prüfen und nur bei lizenzierten Anbietern investieren.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre wertvollen Hinweise!
Kerstin Bontschev: Sehr gern. Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene schnell handeln, um Schäden zu minimieren.
Danke für die Hinweise Frau RAin Bontschev habe diese jedoch erst heute, den 24.3.25 gesehen und schon Geld an eine 2020 Management AG, die mir von ARINS genannt wurde überwiesen. Mist!!