Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich vor mehreren Unternehmen und Websites gewarnt, darunter brainwavefortune.com, xtz-staking.de und tradesvisions.co. Was bedeuten solche Warnungen für Verbraucher?
Kerstin Bontschev: Solche BaFin-Warnungen sind ein ernstzunehmendes Signal, dass ein Unternehmen oder eine Plattform illegal Finanzdienstleistungen anbietet oder möglicherweise sogar betrügerische Absichten verfolgt. Die genannten Anbieter haben keine Lizenz der BaFin, dürfen in Deutschland keine Finanz- oder Bankgeschäfte betreiben und stehen somit nicht unter staatlicher Aufsicht. Anleger sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen und keinesfalls Geld investieren.
brainwavefortune.com – Gefahr durch unerlaubte Bankgeschäfte
Redaktion: Die BaFin warnt, dass Orizon LLC auf der Website brainwavefortune.com Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet. Wieso ist das problematisch?
Kerstin Bontschev: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Lizenz gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Unternehmen ohne eine solche Erlaubnis agieren außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, und Anleger haben keinen Schutz durch die Finanzaufsicht. Falls ein Kunde hier Geld investiert, besteht das Risiko, dass Auszahlungen ausbleiben und das investierte Kapital unwiederbringlich verloren ist.
Empfehlung:
Nicht investieren! Wer bereits Geld eingezahlt hat, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen.
Beweissicherung: Alle Transaktionen, E-Mails und sonstige Kommunikation mit dem Anbieter sollten gesichert werden.
Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
xtz-staking.de – Jobangebote mit kriminellen Risiken
Redaktion: Eine besonders heikle Warnung betrifft xtz-staking.de. Hier geht es nicht um Geldanlagen, sondern um Jobangebote, die in Wirklichkeit illegale Geldwäsche sein könnten. Was müssen Verbraucher wissen?
Kerstin Bontschev: Die BaFin stellt klar, dass es sich hier um Identitätsdiebstahl handelt. Das bedeutet: Betrüger nutzen den Namen einer real existierenden Firma (Clay Vermögensverwaltung GmbH), um gefälschte Jobangebote zu verbreiten.
Die Tätigkeit – Geldüberweisungen über das eigene Konto für Dritte – ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer dies ohne Lizenz tut, kann sich strafbar machen – sogar wegen Geldwäsche!
Empfehlung:
Niemals Geld für fremde Personen weiterleiten!
Falls Sie bereits Gelder transferiert haben: Unverzüglich zur Polizei und Anzeige erstatten!
Persönliche Daten (z. B. Kopien von Ausweisen), die an die Plattform übermittelt wurden, sollten als potenziell kompromittiert betrachtet werden.
tradesvisions.co – Hochrisiko-Investments mit Kryptobezug
Redaktion: Die BaFin warnt auch vor der TradesVisions Ltd., die Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet. Warum ist das besonders riskant?
Kerstin Bontschev: Plattformen wie tradesvisions.co locken Anleger mit großen Gewinnversprechen, z. B. durch Trading mit Kryptowährungen oder angeblich lukrative Wertpapiergeschäfte. In Wirklichkeit sind diese Seiten oft professionell gestaltete Betrugsplattformen, bei denen:
- Einzahlungen verschwinden und keine Auszahlungen erfolgen.
- Anleger unter Druck gesetzt werden, noch mehr Geld einzuzahlen.
- Sogenannte „Trading-Berater“ aggressive Verkaufstaktiken anwenden.
Die BaFin warnt ausdrücklich vor nahezu identischen Plattformen, die nach demselben Muster arbeiten.
Empfehlung:
Nicht registrieren, keine Daten eingeben, kein Geld überweisen!
Wer bereits Geld investiert hat, sollte umgehend rechtlichen Beistand suchen, da Rückforderungen komplex sind.
Falls bereits Zahlungen erfolgt sind, kann eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Allgemeine Empfehlung für betroffene Anleger
Redaktion: Was sollten Anleger tun, die bereits Geld an diese Plattformen überwiesen haben?
Kerstin Bontschev:
Sofort handeln: Je früher man gegen solche Unternehmen vorgeht, desto besser stehen die Chancen, Geld zurückzubekommen.
Beweise sichern: Screenshots, Kontoauszüge, E-Mail-Korrespondenz – alles dokumentieren.
Strafanzeige stellen: Entweder direkt bei der Polizei oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
Bank kontaktieren: Falls Geld überwiesen wurde, könnte eine Rückholung (Chargeback) bei der Bank oder Kreditkartenfirma möglich sein.
Auf weitere Betrugsversuche achten: Manche Opfer werden später erneut von angeblichen „Rückgewinnungsfirmen“ kontaktiert – das sind oft weitere Betrüger!
Redaktion: Frau Bontschev, vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch!
Kerstin Bontschev: Gern geschehen – und mein Rat bleibt: Wenn ein Finanzangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch!
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