Interviewer: Frau Bontschev, was bedeutet diese Insolvenzmeldung für Kunden von Gussek-Haus?
Bontschev: Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen vorerst weiter bestehen bleibt, aber alle finanziellen Entscheidungen nun vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen. Für Kunden heißt das zunächst, dass laufende Verträge und Projekte in der Schwebe sind.
Interviewer: Was sollten Kunden jetzt konkret unternehmen?
Bontschev: Kunden sollten umgehend ihre vertragliche Situation prüfen und dokumentieren. Das bedeutet:
1. Alle Verträge und Zahlungsbelege zusammenstellen.
2. Den aktuellen Stand ihres Bauprojekts schriftlich und mit Fotos festhalten.
3. Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um den Status ihres Auftrags zu klären.
4. Keine weiteren Zahlungen an Gussek-Haus leisten, ohne dies mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.
Interviewer: Wie sieht es mit bereits geleisteten Anzahlungen aus?
Bontschev: Leider haben Kunden mit Anzahlungen oft schlechte Karten. Diese Forderungen werden im Insolvenzverfahren als einfache Insolvenzforderungen behandelt. Ich rate dringend dazu, diese Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, sobald das Verfahren eröffnet ist.
Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, aus bestehenden Verträgen auszusteigen?
Bontschev: Das hängt vom individuellen Vertrag und Projektstatus ab. Generell hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob er bestehende Verträge erfüllen will. Kunden sollten juristischen Rat einholen, um ihre Optionen zu prüfen, insbesondere wenn Projekte noch nicht begonnen wurden.
Interviewer: Welche weiteren Schritte empfehlen Sie?
Bontschev: Betroffene sollten sich mit anderen Kunden vernetzen, eventuell über eine Interessengemeinschaft. Zudem ist es ratsam, alternative Bauunternehmen zu kontaktieren, falls das Projekt mit Gussek-Haus nicht fortgeführt werden kann. Wichtig ist auch, alle Kommunikation schriftlich zu führen und sorgfältig zu dokumentieren.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzungen, Frau Bontschev.
Bontschev: Gerne. Ich möchte abschließend betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Betroffene sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um ihre spezifische Situation zu klären.
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