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Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum BaFin-Verdacht gegen GEPSENIX 1 ENERGY GmbH
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum BaFin-Verdacht gegen GEPSENIX 1 ENERGY GmbH

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat den Verdacht geäußert, dass die GEPSENIX 1 ENERGY GmbH Inhaberschuldverschreibungen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Welche Bedeutung hat das für Anleger?

Kerstin Bontschev: Das ist ein ernstes Warnsignal. Der Prospekt eines Wertpapiers enthält wichtige Informationen über das Unternehmen, die Risiken der Geldanlage und die finanziellen Hintergründe. Ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt fehlt Anlegern eine rechtliche Grundlage, um die Seriosität des Angebots zu prüfen. Ein fehlender Prospekt kann ein Hinweis darauf sein, dass der Emittent entweder gesetzliche Vorschriften missachtet oder möglicherweise etwas zu verbergen hat.

Interviewer: Welche Risiken ergeben sich daraus für betroffene Anleger?

Kerstin Bontschev: Ohne geprüfte und transparente Informationen ist das Risiko hoch, dass Anleger ihr Geld in ein unsicheres oder sogar betrügerisches Investment stecken. Sollte sich später herausstellen, dass das Unternehmen insolvent ist oder falsche Angaben gemacht hat, könnten die Anleger ihr gesamtes Kapital verlieren. Zudem fehlt ihnen eine rechtliche Grundlage, um sich auf die Richtigkeit der Angaben zu berufen, was mögliche Schadensersatzansprüche erschweren kann.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits investiert haben?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten zunächst prüfen, ob sie überhaupt einen offiziellen Wertpapierprospekt erhalten haben. Falls nicht, sollten sie sich an die BaFin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es könnte sich lohnen, bereits geleistete Zahlungen zu stoppen oder Rückforderungen zu prüfen. Auch eine frühzeitige Sammlung aller relevanten Unterlagen – Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege, Kommunikationsverläufe – ist wichtig, falls später juristische Schritte nötig werden.

Interviewer: Wie können Anleger herausfinden, ob ein Prospekt existiert?

Kerstin Bontschev: Die BaFin stellt eine Datenbank für hinterlegte Prospekte bereit, in der jeder nachsehen kann, ob für ein Wertpapier ein geprüfter Prospekt existiert. Ist dort kein Prospekt hinterlegt, sollten Anleger äußerst vorsichtig sein und sich vor einer Investition professionell beraten lassen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte stehen betroffenen Anlegern offen?

Kerstin Bontschev: Betroffene können möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die GEPSENIX 1 ENERGY GmbH geltend machen, insbesondere wenn ihnen wesentliche Informationen verschwiegen wurden. Zudem kann geprüft werden, ob eine Rückabwicklung der Investition möglich ist. Falls sich der Verdacht auf ein rechtswidriges Angebot bestätigt, könnte auch eine Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrugs in Betracht kommen.

Interviewer: Wie können sich Anleger generell vor solchen Fällen schützen?

Kerstin Bontschev: Grundsätzlich sollten Anleger nur in Wertpapiere investieren, die über einen offiziell geprüften Prospekt verfügen. Zudem gilt: Je höher die versprochene Rendite, desto kritischer sollte man das Angebot hinterfragen. Es empfiehlt sich, Anbieter auf der BaFin-Website zu prüfen, unabhängige Finanzberatung einzuholen und keine unüberlegten Investitionen auf Basis von Werbeversprechen oder Telefonanrufen zu tätigen.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Sehr gerne.

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