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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema „Bauträgerpleiten“

styles66 (CC0), Pixabay
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Heute sprechen wir mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Krise in der deutschen Bau- und Immobilienwirtschaft. Insbesondere Bauträger sind durch Insolvenzen betroffen, was für Bauherren, Erwerber, Anleger und Subunternehmer erhebliche Folgen haben kann.

Interviewer: Frau Bontschev, die Insolvenzen von Bauträgern häufen sich. Was raten Sie Betroffenen?

Bontschev: Betroffene sollten sich umgehend rechtlichen Beistand holen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es ist wichtig, Kontakt zu einem Anwalt im Bereich des Immobilienrechts aufzunehmen.

Interviewer: Wie können Betroffene feststellen, ob ihr Bauträger insolvent ist?

Bontschev: Zunächst sollten Bauträger ihre Kunden über Zahlungsschwierigkeiten informieren. Leider passiert das nicht immer. Man kann jedoch durch Insolvenzbekanntmachungen im Internet nachprüfen, ob Insolvenzverfahren für bestimmte Unternehmen laufen oder beantragt wurden.

Interviewer: Wer ist der Ansprechpartner bei einer Insolvenz?

Bontschev: Das hängt vom Fall ab. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Bauträger der Ansprechpartner. Bei einer Regelinsolvenz sollten Betroffene sich an den vorläufig bestellten Insolvenzverwalter wenden.

Interviewer: Welche anderen Beteiligten spielen bei einer Insolvenz eine Rolle?

Bontschev: Die Bauträgerbank und die eigene Bank der Betroffenen sind relevante Akteure. Es ist wichtig, die eigene Bank frühzeitig über die Insolvenz des Bauträgers zu informieren.

Interviewer: Welche Sicherheiten haben die Betroffenen?

Bontschev: Das hängt vom Vertrag ab. Oft ist die einzige Sicherheit eine Auflassungsvormerkung. Es gibt auch andere Sicherheiten wie Bürgschaften, diese sind aber in der Praxis nicht immer relevant.

Interviewer: Was sind die nächsten Schritte für Betroffene?

Bontschev: Es ist wichtig, mit allen Beteiligten Kontakt aufzunehmen und den Bauten- und Zahlungsstand durch einen Gutachter feststellen zu lassen. Außerdem sollten Betroffene Kontakt zu anderen Erwerbern aufnehmen, um gemeinsam vorzugehen.

Interviewer: Wie können sich Betroffene im Vorfeld schützen?

Bontschev: Man sollte den Bauträger sorgfältig überprüfen und den Bauträgervertrag von einem Anwalt prüfen lassen, bevor man ihn unterzeichnet. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob man mit einem langjährig am Markt agierenden Bauträger oder einer neu gegründeten Bauträgergesellschaft zusammenarbeitet.

Vielen Dank, Frau Bontschev, für das informative Gespräch über die Situation und die möglichen Schritte für Betroffene von Bauträgerinsolvenzen.

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