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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema ENESPA
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema ENESPA

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Heute sprechen wir mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die aktuelle Meldung der BaFin bezüglich des Unternehmens ENESPA aus der Schweiz. Frau Bontschev, könnten Sie uns bitte erläutern, was diese Meldung für Anleger bedeutet?

Kerstin Bontschev: Ja, gerne. Die BaFin, die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, hat den Verdacht geäußert, dass ENESPA in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen, genehmigten Prospekt öffentlich anbietet. Das ist problematisch, da in Deutschland die öffentliche Angebot von Wertpapieren grundsätzlich einen von der BaFin genehmigten Prospekt erfordert. Dies soll Transparenz sicherstellen und Anleger schützen.

Interviewer: Was sollten Anleger, die bereits Aktien von ENESPA erworben haben, nun tun?

Kerstin Bontschev: Anleger, die bereits in ENESPA investiert haben, sollten sich zunächst darüber informieren, ob für ihre Investition ein Prospekt hinterlegt wurde, dies kann auf der Website der BaFin überprüft werden. Falls kein Prospekt hinterlegt wurde, könnten sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, da Anbieter und Emittenten für die Nichtveröffentlichung eines erforderlichen Prospekts haftbar gemacht werden können.

Interviewer: Welche Konsequenzen könnten für ENESPA aus diesem Verdacht resultieren?

Kerstin Bontschev: Wenn der Verdacht der BaFin zutrifft, könnte ENESPA mit erheblichen Geldbußen konfrontiert werden, die bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres betragen können. Zusätzlich könnte auch eine Geldbuße verhängt werden, die bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß erzielten wirtschaftlichen Vorteils reicht.

Interviewer: Haben Anleger irgendwelche rechtlichen Optionen, wenn sich herausstellt, dass ein Verstoß gegen die Prospektpflicht vorliegt?

Kerstin Bontschev: Ja, Anleger könnten Schadenersatzansprüche geltend machen, da die Verantwortlichen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Wertpapierprospekt haften. Anleger sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um ihre individuellen Optionen und die besten nächsten Schritte zu besprechen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese klaren und informativen Antworten. Dies wird sicherlich vielen Anlegern helfen, die unsicher sind, wie sie in dieser Situation vorgehen sollen.

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