Interviewer: Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Es gibt Berichte über Anleger, die bei der SGT Treuhand AG in der Schweiz Gold gekauft haben. Können Sie uns Einzelheiten dazu geben?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Absolut, es handelt sich um einen Fall, der unsere Aufmerksamkeit erfordert. Seit einigen Wochen vertreten wir Mandanten, die bei der SGT Treuhand AG Gold erworben haben. Die Abmachungen sahen vor, dass diese Anleger Gold mit einer Feindichte von 900/1000 kaufen, was unter dem Standard von 999,9/1000 liegt, und zusätzlich ein 5%iges Agio entrichten. Ziel war es, dieses Gold in der Schweiz sicher zu lagern.
Interviewer: Das klingt nach einer komplexen Situation. Was ist das Kernproblem?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Das Hauptproblem liegt darin, dass unsere Mandanten nun keinen Zugriff auf ihr Gold haben. Sie wurden darüber informiert, dass ihr Gold in Italien beschlagnahmt wurde, obwohl vertraglich vereinbart war, dass die Lagerung in der Schweiz erfolgen sollte.
Interviewer: Welche Optionen haben die Anleger nun?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Wir sind der Ansicht, dass unsere Mandanten einen Anspruch auf Herausgabe ihres Goldes gegen die SGT Treuhand AG haben. Sollte das Gold entgegen der vertraglichen Vereinbarung in Italien gelagert und nun nicht mehr verfügbar sein, könnte die Gesellschaft schadenersatzpflichtig sein.
Interviewer: Wie steht es um die finanzielle Lage der SGT Treuhand AG?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Uns vorliegenden Informationen zufolge hat die Gesellschaft eine Nachlassstundung beantragt, die jedoch aufgrund ihrer Überschuldung abgelehnt wurde. Aktuell wird geprüft, ob ein Konkursverfahren eingeleitet wird.
Interviewer: Gibt es Belege dafür, dass das Gold tatsächlich für die Anleger gekauft wurde?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Es liegen zwar Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern vor, doch ob das Gold tatsächlich für jeden einzelnen Anleger erworben wurde, bleibt ungewiss.
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